Bahnübergang Unfall zwischen Privatbahn und Firmenwagen

Bahnübergang Verkehrsschild

Bei einem Zusammenstoß mit einem Zug kann sich Flottenbetreiber an die Deutsche Bahn halten. Doch was, wenn die Lok von einem anderen Betreiber kommt?

Stoßen an einem unzureichend gesicherten Bahnübergang Pkw und Privatbahn zusammen, müssen sowohl das Betreiberunternehmen als auch der Streckeninhaber haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Weil ein Schrankenwärter der Deutschen Bahn versäumt hatte, die Schranken auf einem Bahnübergang zu schließen, war es in dem verhandelten Fall zu einer Kollision zwischen Pkw und Lok gekommen. Vor Gericht ging es nun unter anderem um die Frage der Haftung. Die Richter entschieden, dass sowohl der private Bahnbetreiber als auch die Deutsch Bahn als Eigentümerin der Infrastruktur in vollem Umfang zur Verantwortung zu ziehen sind. Den Fehler des Schrankenwärters müssen sich sowohl die Deutsche Bahn als auch die Privatbahn zurechnen lassen (Az.: 6 U 145/14).