bbo/ Elektromobilität Steuererleichterungen für Elektroautos

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Die Regierung hat steuerliche Hürden für Elektroautos abgeschafft. Das soll Unternehmen motivieren, E-Autos anzuschaffen

So richtig voran geht es noch nicht mit der E-Mobilität in Deutschland. Jetzt aber hat die Bundesregierung einige Hürden aus dem Weg geschafft, die Unternehmen davon abhielten, Elektroautos für den Fuhrpark anzuschaffen. Beispielsweise Steuervorteile für Arbeitgeber. Die lohnsteuerlichen Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020. So sind erstmalig zugelassene Elektroauto jetzt zehn statt wie bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Auch Anreize für Arbeitnehmer

Die neuen Regelungen bieten vor allem für Arbeitnehmer Anreize. So können sich die Mitarbeiter freuen, dass sie die Stromkosten für das Laden beim Arbeitgeber nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer bei einem anderen Konzernunternehmen sein Elektrofahrzeug auflädt. Auch wenn diesbezüglich Stromkosten gespart werden, liegt dennoch kein geldwerter Vorteil vor.

Der Gesetzgeber bietet Arbeitgebern zudem die Möglichkeit, die Kosten für private Ladevorrichtungen zuhause bei den Mitarbeitern zu tragen. Auch ein Zuschuss des Arbeitgebers für die Anschaffung privater Ladestationen wird steuerlich begünstigt. Den sich ergebenden geldwerten Vorteil kann der Arbeitgeber mit 25 % Lohnsteuer pauschalieren. Beide lohnsteuerliche Begünstigungen gelten nur für geldwerte Vorteile, die der Arbeitgeber zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.