Leasingrückgabe - Ihr gutes Recht Faire Fahrzeugrückgabe

Eine faire Fahrzeugbewertung ist wichtig Foto: Jacek Bilski

Auch Privatkunden sollen von transparenten Prozessen bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen profitieren.

Das dicke Ende kommt zum Schluss, auch beim Leasing, warnt der Autoclub Europa (ACE). Zumindest, wenn es um private Leasingverträge geht. Denn immer öfter würden die Kunden bei der Rückgabe ihrer Leasingfahrzeuge »über den Tisch gezogen«, kritisierte der Autoclub Europa (ACE).

Er ist damit nicht allein. »Die Abrechnung im Autohaus erfolgt oft nach Gutsherrenart«, bemängelt Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt vom Deutschen Anwaltverein (DAV) aus Erfurt. Bei der Rückgabe der Leasingfahrzeuge würden gerne überhöhte Schlusszahlungen verlangt. »Die wenigsten privaten Leasingnehmer sind auf diese Situation vorbereitet. Daher versuchen die Händler ihre geschäftlichen Interessen rücksichtslos durchzusetzen «, klagt ACE-Justiziar Volker Lempp. Betroffen sind – scheinbar – vor allem Privatkunden. Täglich laufen in  Deutschland rund 4.500 Leasingverträge aus. Rund 500 Millionen Euro zu viel sollen jährlich zulasten der Kunden berechnet werden.

 Vorbild Firmenwagenleasing

Da sieht es im Bereich des Firmenwagenleasings doch viel besser aus. Dort gibt es schon seit Langem Systeme, die mit transparenten Regelungen eine faire Rückgabe sicherstellen. Etliche Autobanken und Leasinggesellschaften haben Kataloge entwickelt, die aufzeigen, welche Schäden als normale Abnutzung mit der Leasinggebühr abgegolten sind und welche nicht akzeptiert werden und somit bezahlt werden müssen. Der Druck auf die Leasingfirmen, die Rückgabeprozesse auch für Privatkunden oder Kleingewerbler abseits großer Rahmenverträge noch transparenter zu gestalten, dürfte durch die öffentliche Kritik des diesjährigen Verkehrsgerichtstages deutlich steigen. Denn Richter, Anwälte und Verkehrsexperten des Goslarer Forums haben einen scharfen Forderungskatalog formuliert. So soll ein bundesweit einheitlicher Kriterienkatalog erstellt werden, der als Teil des Leasingvertrags vor Vertragsabschluss dem Kunden verständlich aufzeigt, für welche Schäden der Händler bei der Rückgabe überhaupt kassieren darf. 

 Strenge Richtlinien für den Leasinggeber

Außerdem wollen die Experten festlegen, wie der Leasinggeber die Wertminderung des Fahrzeugs ermitteln muss. In der Praxis soll der Kunde bereits vor Vertragsablauf von seinem Händler erfahren, welche zuzahlungspflichtigen Mängel am Fahrzeug bestehen. Danach darf der Kunde diese Mängel auf Wunsch in der Werkstatt seiner Wahl beheben lassen. Immer soll dem Leasingnehmer zudem das Recht eingeräumt werden, das Fahrzeug durch einen neutralen Sachverständigen bewerten zu lassen. Bei Streit sollen künftig Leasingstreitschlichter tätig werden. Derzeit arbeitet eine Kommission des VGT an der praktischen Umsetzung der Vorschläge. Sie dürfte voraussichtlich noch in diesem Jahr ihre Ergebnisse präsentieren und rechtliche Änderungenbeim Gesetzgeber einfordern.