Berufsbild Flottenmanager Aufgaben klar definieren

Fuhrparkmanagement, Flottenmanager, Mobilität Foto: Jacek Bilski

Vom Flotten- zum Mobilitätsmanager - der Beruf im Wandel

Es lässt sich immer wieder feststellen, dass Flottenmanager keine klare Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung haben. Dabei ist diese mehr als sinnvoll, schon wegen der Komplexität der Aufgaben, aber auch angesichts der Verantwortung, die auf den Schultern des Fuhrparkmanagers lastet. Dataforce informierte aktuell darüber, dass Fuhrparkmanager immer mehr zu Mobilitätsmanagern werden. Das Berufsbild des Fuhrparkmanagers wandelt sich demnach.

Zukünftig soll der Mobilitätsmanager also dafür sorgen, dass die Mitarbeiter eines Unternehmens unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Aspekte von A nach B kommen. Also nicht nur schnell oder bequem, sondern auch möglichst umweltschonend. Wenn sich dies bewahrheitet, benötigt der Mobilitätsmanager in spe mehr denn je ein klares Aufgabenprofil. Fuhrparkmanager leiden allzu oft unter mangelnder Anerkennung der Verantwortung, die ihre Position mit sich bringt. Sie sollten in eigenem Interesse darauf achten, dass ihre Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung den tatsächlichen Anforderungen entspricht.

Hohe Anforderungen

Davon profitieren letztlich sowohl der Fuhrparkverantwortliche als auch das Unternehmen. Der Umfang der jeweiligen Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung hängt von der Art und Größe des Fuhrparks ab. Es ist sinnvoll, einen detaillierten Aufgabenkatalog zu erstellen. Allgemein erhältliche Arbeitsplatzbeschreibungen (auch fürs Fuhrparkmanagement) genügen den Anforderungen in der Praxis häufig nicht. Mindestinhalt sollten die organisatorische Einordnung, die Ziele, Aufgaben, Kompetenzen und gegebenenfalls tarifliche Bewertung des Arbeitsplatzes sein.  Konkrete Kompetenzen und Aufgaben müssen benannt werden, um Ziele zu erreichen.

Kompetenzen müssen klar geregelt sein

Vor allem Kompetenzen und die Frage einer Weisungsbefugnis bezogen auf das Fuhrparkgeschehen sollten klar herausgestellt werden. Ziele für den Fuhrparkverantwortlichen sind Sachziele aus der Hauptaufgabe und formale Ziele, die über die Hauptaufgaben hinausgehende konkret definierte Aufgaben umfassen. Die Befugnisse und Verantwortungsbereiche sollten als Kompetenzen klar geregelt sein. Wichtig ist, dass der Verantwortungsbereich klar festgelegt ist. Der Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum muss entsprechend den Fuhrparkzielen produktive und zielgerichtete Entscheidungen ermöglichen. Dies dient letztlich der sachgerechten, pünktlichen und vorschriftsmäßigen Abwicklung im Rahmen des Fuhrparkmanagements.

Wird die Aufgabe des Fuhrparkmanagements nur teilweise ausgeführt, sollte dieser Zeitanteil ebenfalls definiert werden. Abschließend empfiehlt es sich zu prüfen, inwieweit Haftungsfragen ebenso eindeutig geregelt sind beziehungsweise ausgeschlossen werden können. Der Bundesverband Fuhrparkmanagement befasst sich im Rahmen seiner Projektarbeit mit der Entwicklung einer Referenz Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung für Fuhrparkmanager, da die Mitglieder des Verbandes hier erkennbaren Bedarf signalisierten