Beschaffung Was tun bei Lieferverzug neuer Dienstwagen?

Recht Foto: Götz Mannchen

Die Tinte unter dem Kaufvertrag ist trocken, aber trotzdem kann der Einkauf noch schiefgehen. Bei Lieferverzug und Sachmängeln bleibt dann oft nur der Rechtsweg.

Da hat der Fuhrparkleiter bei den Verhandlungen mit dem Autohändler alle Register gezogen. Der Kaufvertrag steht, Ort und Zeit für die Übergabe des Dienstwagens stehen fest. Sieht so aus, als würde alles klappen. Doch dann werden die neuen Firmenwagen doch nicht pünktlich oder womöglich in falscher Ausstattung geliefert. Was nun?

Führt ein klärendes Gespräch mit dem Händler zu keinem Ergebnis, bleibt der Rechtsweg. Dieser hält jedoch manchen Stolperstein bereit. "Beim Einkauf kommt zwar das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zur Anwendung, allerdings handelt der Fuhrparkleiter als Unternehmer. Deshalb finden die Bestimmungen des BGB zum Verbraucherschutz keine Anwendung", erklärt der auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Daniel Nagel von der Kanzlei BRP Renaud und Partner.

Zudem können zur Beurteilung des Einkaufs die teilweise scharfen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum Zug kommen. Das ist dann der Fall, wenn die eigene Firma einen vollkaufmännischen Geschäftsbetrieb nötig macht. Konsequenz: Auch wenn der Geschäftspartner seine Standardverträge oder Lieferbedingungen sehr einseitig auslegt, unterliegen diese im Ernstfall ­einer schwächeren gerichtlichen ­Kontrolle.

Mängel am neuen Auto muss man dem Händler sofort melden

Ein heißes Eisen könnten zum Beispiel die Rüge- und Untersuchungspflichten des HGB sein. Wer nach der Übergabe ein Fahrzeug nicht prüft, riskiert den Verlust seines Gewährleistungsanspruchs, wenn er einen erkennbaren Mangel erst Tage oder Wochen später anzeigt.

Auf der Tagesordnung landet der Einkauf auch dann, wenn das Autohaus den Firmenwagen deutlich später als im Kaufvertrag vereinbart bereitstellt: Die bloße Verspätung der Lieferung berechtigt in der Regel allerdings noch nicht zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Fuhrparkleiter muss dem Autohaus erst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor er schärfere Maßnahmen einleitet.

Bleibt ein kleiner Trost: Das Unternehmen hat Anspruch auf den Ersatz des Schadens, der durch die Verspätung entstand. In der Praxis sind das die Kosten für den Mietwagen. Tipp von Rechtsanwalt Nagel: Gerade in Firmen mit einem Fahrzeugpool sollte der Fuhrparkleiter bei Bedarf nachweisen können, dass kein Auto verfügbar und daher der Mietwagen erforderlich war.

Die gleichen Regeln in Sachen Nach­erfüllung gelten auch, wenn der Dienstwagen nicht mit der vereinbarten Ausstattung kommt. Das Unternehmen muss eine falsche Farbe ebenso wenig akzeptieren wie Stoff- statt Ledersitze. Allerdings sollte der Fuhrparkleiter auch hier zuerst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung stellen.

Miet-Ersatzwagen? Besser nicht

Fingerspitzengefühl ist mit Blick auf Schadenersatz gefragt. Bis zur Klärung des Falls könnte das Fahrzeug trotz der falschen Ausstattung im Fuhrpark zum Einsatz kommen. Wer stattdessen einen Mietwagen bucht, kann auf den Kosten sitzen bleiben. Anders sieht es aus, wenn bereits beim Abschluss des Kaufvertrags klar ist, dass die Ausstattung für die ­spätere Verwendung von erheblicher ­Be­deutung ist. Das kann die Anhängerkupplung für das Servicefahrzeug sein oder das Navigationssystem für den Außendienstmitarbeiter. Hier wie dort ließe sich das Fahrzeug nicht ohne Weiteres wie vorgesehen nutzen. Ein entsprechend ausgestatteter Mietwagen wäre in diesem Fall ein angemessene Lösung, die auch als Schadenersatz geltend gemacht werden könnte.