Betriebsausgaben Ein Auto, zwei Nutzer

Citroen C4 Cactus Foto: Citroen

Wie ist ein Pkw steuerlich zu behandeln, der einem Ehegatten gehört, aber von beiden Ehegatten in eigenen Betrieben genutzt wird?

Der Fall: Das Auto des Ehemanns gehörte zu seinem Betriebsvermögen. Er zog sämtliche Kosten als Betriebsausgaben ab und versteuerte die private Nutzung pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung. Die Ehefrau hatte ebenfalls einen kleinen Betrieb, aber keinen eigenen Wagen. Für ihre betrieblichen Fahrten nutzte sie den Pkw des Ehemanns. An den Kosten beteiligte sie sich nicht, aber sie setzte bei sich pauschal 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer als Betriebsausgaben an.
Doch da zog das Finanzamt nicht mit, was der BFH mit Urteil vom 15.07.2014 (Az.: X R 24/12) bestätigte. die Nutzung durch die Frau sei durch die Ein-Prozent-Besteuerung des Mannes, zu dessen Betriebsvermögen der Pkw gehört, abgegolten. Deshalb kann die Ehefrau für die Pkw-Nutzung keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Dieses Ergebnis erscheint sachgerecht, da der Ehemann die Kfz-Kosten steuermindernd angesetzt hat und ein nochmaliger Abzug bei der Ehefrau zu einer doppelten steuermindernden Auswirkung derselben Aufwendungen führen würde.