BGH stoppt Leasing-Trick Fristloses Widerrufsrecht gekippt

Polestar 2 Foto: Volvo

Jahrelang ein Auto fahren und am Ende nichts zahlen? Geht nicht, sagt der Bundesgerichtshof.

Mit dem "Widerrufsjoker" wollten Leasingnehmer jahrelang fast umsonst ein Auto nutzen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der Praxis einen Riegel vorgeschoben. Verbraucher haben der nun veröffentlichten Entscheidung zufolge beim Kilometer-Leasing kein Widerrufsrecht.

Der oft von findigen Anwälten beworbenen Trick nutzte Fehler in der Widerrufsregelung vieler Kredit- und Leasingverträge von Autobanken. Diese sollten Leasingnehmern erlauben, das Fahrzeug auch nach Jahren zurückzugeben und die gezahlten Raten teilweise komplett zurückzufordern. Betroffen waren zahlreiche Hersteller und Herstellerbanken, in dem vor dem BGH verhandelten Musterfall ging es um die Leasinggesellschaft von Mercedes-Benz.

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Die BGH-Entscheidung hat Einfluss auf zahlreiche ähnlich gelagerte Streitfälle vor anderen Gerichten. Inwieweit die Widerrufsregelung beim Restwert-Leasing gültig ist, wurde in dem Verfahren nicht geklärt. (Az.: VIII ZR 36/20)