Rückgabe Leasingfahrzeuge Abgerechnet wird zum Schluss

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Nach Ablauf des Leasingvertrag können hohe Nachzahlungen anfallen. Mit ein paar einfachen Tricks vermeiden Sie Ärger bei Rückgabe des Leasingautos.

Ende eines jeden Leasingvertrags steht die Rückgabe des geleasten Autos. Jeder Fuhrparkleiter kennt die Tücken, die damit einhergehen: Während manch ein Leasinggeber kaum Schäden nachberechnet, kommen andere mit teils unverständlichen Nachforderungen um die Ecke. Und ist das Auto erst einmal weg aus dem Fuhrpark, kann die Abrechnung kaum noch korrigiert werden.

Der erste Schritt zur Kostenkontrolle ist also ein Übergabeprotokoll. Dabei geht der Fuhrparkmitarbeiter mit dem Verantwortlichen der Leasinggesellschaft um das Auto und dokumentiert alle Schäden schriftlich. Das stellt sicher, dass die Leasinggesellschaft nur tatsächlich vorhandene Schäden nachberechnet.

Schäden verringern den Restwert

Zum Hintergrund: Bei einem Leasingvertrag überlässt die Leasinggesellschaft das Fahrzeug gegen Gebühr zur Nutzung, kalkuliert aber im Gegenzug mit dem Restwert des Wagens bei der Fahrzeugrückgabe, meist gekoppelt an eine vorgegebene Laufleistung. Entstehen am Auto Schäden, so sinkt der tatsächliche Restwert. Der Darlehensbetrag hingegen bleibt in Höhe des kalkulatorischen Restwerts. Diese Differenz zwischen den beiden Werten muss nun der Fuhrpark bezahlen.

Doch wann ist denn wirklich ein Schaden entstanden? Laut Vertragsbedingungen muss sich das Fahrzeug bei der Rückgabe in einem der Laufleistung angemessenen Zustand befinden. "Das ist ein sehr schwammiger Begriff", sagt Fuhrparkspezialist und Rechtsanwalt Peter Rindsfus. Bei Alu­felgen werde beispielsweise der Unterschied da gemacht, wo eine Felge nicht mehr nur zerkratzt, sondern in ihrer Substanz beeinträchtigt sei. "Wo aber hört der Kratzer auf und wo fängt die Substanzbeeinträchtigung an?"

Solche Streitfragen lassen sich häufig nur mithilfe eines Sachverständigen klären. In anderen Fällen helfen die Schadenkataloge der großen Leasinggesellschaften. Sie listen auf, was bei einer normalen Nutzung alles passieren kann und darf.

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Wichtig dabei: Die Summe der Schäden entspricht nicht dem Betrag, der bei einer Nachzahlung zu leisten ist. Ein Beispiel: Ein ansonsten gut erhaltener geleaster Audi A4 hatte einen größeren Einparkschaden. Kostenvoranschlag der Reparatur: 2.000 Euro. Steht dieser beschädigte A4 beim Gebrauchtwagenhändler neben einem identischen A4 ohne Parkschaden, so wird kein Käufer für den beschädigten Audi volle 2.000 Euro weniger bezahlen. In der Praxis bringt er vielleicht 1.500 Euro weniger als der top erhaltene A4. Der Restwert sinkt also nicht um den Betrag der Reparatur, sondern weniger. Da der Leasingnehmer nur den Minderwert ersetzen muss, dürfen bei der Abrechnung nicht die Reparaturkosten angesetzt werden

Minderwerte dürfen nicht addiert werden.

Ein weiterer häufiger Fehler in den Abrechnungen ist, dass manche Leasinggesellschaften die einzelnen Minderwerte addieren. Sie summieren fünf kleine Schäden zu einer Gesamtsumme, die sie dem Kunden als Nachzahlung berechnen. Ob ein Auto aber vier oder fünf kleinere Beschädigungen hat, beeinflusst den wirklichen Wert kaum. Der tatsächliche Minderwert ist also geringer, die Nachzahlung folglich niedriger.

Außerdem sei der Einsatzzweck ausschlaggebend, sagt Experte Rindsfus. "Wenn ein Kurierdienst ein Fahrzeug least, liegt es auf der Hand, dass es häufig auf Kurzstrecken fährt. Dementsprechend hinterlässt das häufige Ein- und Aussteigen des Fahrers stärkere Spuren am Sitz als bei einem Auto für den normalen Außendienst." Es ist also sinnvoll, den Einsatzzweck im Voraus der Leasinggesellschaft mitzuteilen.

Schwierig wird’s bei schweren Unfallschäden. Bevor man die reparieren lässt, muss man sich immer eine Freigabe vom Leasinggeber holen. Kostet die Reparatur nämlich mehr als einen gewissen Prozentsatz des Wiederbeschaffungswerts, so kann der Leasingvertrag beendet werden – wozu Peter Rindsfus rät. Aber: "Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert ist oft niedriger als der kalkulatorische Restwert. Hier hilft eine GAP-Versicherung, die der Leasinggesellschaft die Differenz erstattet." Bei einem Haftpflichtschaden erstattet die Versicherung die Wertminderung direkt dem Leasinggeber. Der darf also bei der Fahrzeugrückgabe nicht noch einmal einen Minderwert geltend machen.

Tipps für die Fahrzeugrückgabe

  • Einsatzzweck bei Vertragsabschluss festlegen: Schreiben Sie im Leasingvertrag die Nutzungsform fest. Das schützt vor Ärger.
  • Schadenkatalog: Fordern Sie im Vorfeld einen Schadenkatalog an, der übliche Abnutzungsspuren beschreibt.
  • Reinigung Innen und Außen: Fordern Sie im Vorfeld einen Schadenkatalog an, der übliche Abnutzungsspuren beschreibt.
  • Bei kleineren Schäden Smart Repair: Ein Zustandsbericht vom Sachverständigen hilft bei der Entscheidung, ob und welche Schäden behoben werden sollten.
  • Dokumentation: Fotos vom Auto und der genaue Kilometerstand samt Datum und Zeit machen Angaben der Leasinggesellschaft überprüfbar. Noch besser ist ein eigenes Gutachten. Solche Ausgaben können sich schnell rechnen.
  • Übergabe an die Leasinggesellschaft: Ein Mitarbeiter sollte persönlich teilnehmen, ein ­Übergabeprotokoll fordern, das genau lesen und erst danach unterschreiben.