Neuerungen 2013 Regeln, Gesetze, Vorschriften

Neuerungen 2013 Foto: Ingo Cordes 7 Bilder

Neue Regeln, Gesetze und Vorschriften: Wir sagen, worauf sich
Fuhrparkleiter einstellen müssen.

Geldwerter Vorteil bei E-Autos
Geht es nach dem Bundestag, ändern sich mit dem Jahressteuergesetz 2013 die Regeln für die private Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen. Für Autos, die bis Ende 2013 angeschafft werden, soll der Bruttolistenpreis um die Kosten der Batterie sinken, und zwar um 500 Euro pro kWh Speicherkapazität. Das gilt für die Berechnung des geldwerten Vorteils von Privatfahrten sowie der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Gedeckelt wird der Abzug auf 20 kWh. Demnach reduziert sich der Bruttolistenpreis von Elektro- oder Hybridfahrzeugen um maximal 10.000 Euro. Der Gesetzentwurf muss aber noch den Bundesrat passieren.

Umweltzonen
Bereits vorhandene Umweltzonen werden verschärft, neue kommen hinzu. So ist etwa in Heidelberg, Karlsruhe, Magdeburg oder Mannheim zwingend die grüne Plakette erforderlich. In Dortmund, Essen und Köln dürfen Autos nur mit gelber und grüner Plakette fahren.

Kfz-Steuer
Die bislang nur für E-Autos geltende Steuerbefreiung wird auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge der Klasse N1 sowie Leichtfahrzeuge der Klasse L ausgeweitet. Zudem gilt die Steuerbefreiung nicht mehr nur fünf, sondern zehn Jahre. Noch bis Ende 2013 erhalten Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm 6 eine einmalige Steuerbefreiung von maximal 150 Euro.

Haftpflicht-Versicherung
Nachdem unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen verboten wurden, bieten die deutschen Versicherer künftig nur noch Unisex-Tarife an. Für ­Frauen kann die Haftpflichtversicherung deutlich teurer werden, Experten des ACE Auto Club Europa prognostizieren einen Aufschlag bis zu elf Prozent.

Neue GEZ
Künftig bezahlen Firmen keine Rundfunkgebühr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Dieser errechnet sich nach Anzahl der Fahrzeuge, der Betriebsstätten und der dort Beschäftigten. Wer bis zu acht Beschäftigte hat, bezahlt pauschal 5,99 Euro. Bei 9 bis 19 Mitarbeitern je Betriebsstätte werden 17,98 Euro fällig. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei, für weitere Fahrzeuge ist je ein Drittel des Beitrags zu entrichten. Weitere Infos unter www.rundfunkbeitrag.de.

Förderprogramm BAG
Fuhrunternehmer, die ihre Fahrzeuge mit Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen ausrüsten, werden vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) mit Fördermitteln aus dem Sonderprogramm »De-minimis« unterstützt. Der Zuschuss liegt pro Fahrzeug bei 1.500 Euro, ­insgesamt gilt ein Höchstbetrag von 25.500 Euro pro Unternehmen.

EU-Führerschein
Am 19. Januar tritt die dritte EG-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie beschert uns unter anderem neue Fahrerlaubnisklassen und ein kleineres Führerscheinformat. Neben einigen Änderungen im Bereich Bus-, Lkw- und Motorraderlaubnisklassen wurde die Anhängerregelung vereinfacht: Künftig dürfen Fahrzeugkombinationen bis 3.500 Kilo zulässigem Gesamtgewicht ohne weitere Voraussetzung mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Die alten Dokumente bleiben bis 2033 gültig.