Dienstwagen-Nutzung Vorsicht, das ist als Dienstwagenfahrer verboten

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Wer einen Dienstwagen fährt, muss auf viele Dinge achten. Sonst kann es schnell unangenehm oder auch teuer werden. Hier die wichtigsten Tipps und Pflichten für Fahrer.

Firmentankkarte privat verwenden

Wer mit der Firmentankkarte sein privates Auto füllt, verstößt gegen Paragraf 280 BGB. Dies kann zu einer Abmahnung oder zur fristlosen Kündigung führen. Der Arbeitgeber darf nach einem Urteil des LAG Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 526/10) den durch die private Nutzung entstandenen Schaden mit dem Gehalt des Arbeitnehmers aufrechnen und dieses dafür einbehalten (Paragraf 387, 389 BGB).

Den Dienstwagen an einen Freund verleihen

Wer darf eigentlich mit dem Firmenwagen fahren? Ein Blick in die Dienstwagenordnung sollte genügen. Häufig sind dort Ehe- beziehungsweise Lebenspartner als Nutzungsberechtigte aufgeführt, die auch bei einem Unfall versichert sind. Verleiht man aber das Dienstfahrzeug unberechtigt zum Beispiel an einen Freund, droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung können die Folge sein. Das gilt bereits bei der bloßen Weitergabe des Autos. Und auf den Kosten bei einem selbst verschuldeten Unfall bleibt der Mitarbeiter in jedem Fall sitzen.

Falschen Sprit tanken

Schusseligkeit schützt vor Strafe nicht. Fließt statt des vorgesehenen Diesels Superbenzin in den Tank des Dienstwagens, kann der Halter des Autos nicht darauf hoffen, den Schaden von seiner Kaskoversicherung ersetzt zu bekommen.

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Wenn am Tank "Diesel" steht, darf auch nur Diesel rein. Klingt logisch. Trotzdem werden immer mal wieder die Spritsorten verwechselt. Dumm gelaufen, denn die teure Reparatur muss der Fahrer selbst bezahlen.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei einer Falschbetankung nicht um einen versicherten Unfallschaden, sondern um einen nicht versicherten Betriebsschaden im Sinne des Paragrafen 12 Abs. 1 II e AKB handelt.

Außerdem gilt falsches Betanken eines Fahrzeugs als grobe Fahrlässigkeit, weshalb der Mitarbeiter nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig ist. Bezahlen muss der Angestellte alles aus der eigenen Tasche, denn in dem Fall muss auch seine Privathaftpflicht nicht einspringen.

Fahren mit zu geringem Luftdruck

Wer mit zu niedrigem Reifendruck fährt, verschwendet nicht nur Kraftstoff und gefährdet die Sicherheit, sondern muss auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach Paragraf 23 StVO muss ein Fahrzeugführer dafür sorgen, dass sein Fahrzeug vorschriftsmäßig ist und die Sicherheit nicht gefährdet. Andernfalls drohen Bußgeld sowie der Verlust des Versicherungsschutzes.

In der Waschanlage Spiegel oder Antenne nicht einklappen

Grundsätzlich müssen Waschanlagenbetreiber Fahrzeuge während des Waschvorgangs vor Beschädigungen schützen. Das Problem ist: Man muss nachweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist und dass der Wagen vorher in Ordnung war. Das kann eine lange rechtliche Auseinandersetzung bedeuten.

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Das Auto nicht pfleglich behandeln

Gehört mir nicht, also muss ich ihn nicht schonen: Wer so über seinen Firmenwagen denkt, hat das Prinzip der Fahrzeugüberlassung nicht verstanden. Denn der Arbeitgeber geht davon aus, dass Sie Ihr Arbeitsmaterial schonend behandeln. Meist steht ein entsprechender Passus schon im Dienstwagen-Überlassungsvertrag. Wer nach zwei, drei Jahren einen verschrammten, verbeulten oder vermüllten Firmenwagen zurückgibt, muss arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten. Man kann Sie zwar nur bei grob fahrlässig verursachten Schäden zur Kasse bitten. Aber Sie können sicher sein: Der für den Fuhrpark zuständige Kollege wird künftig ein waches Auge auf Sie werfen.  

Transporter aus Tiefgarage Tiefgarage Foto: Jacek Bilski
Passt: Wer mit einem Van in eine Tiefgarage fährt, muss wissen, wie hoch sein Auto ist.

Einfahrtshöhe missachten

Ist die Einfahrtshöhe der Tiefgarage hinreichend gekennzeichnet und der Fahrer missachtet diesen Hinweis, handelt er je nach Einzelfall fahrlässig bis grob fahrlässig, denn laut Gesetz obliegt es dem Fahrzeugführer, nur solche Bereiche zu befahren, die für seine Fahrzeughöhe freigegeben sind.

Den Fahrzeugschlüssel verlieren

Ist der Autoschlüssel weg, kann das - muss aber nicht - als grob fahrlässig gewertet werden. Das hängt vom Einzelfall ab. Haftpflichtversicherungen decken den Verlust übrigens nicht automatisch ab, sondern man muss eine Zusatzpolice vereinbaren. In jedem Fall muss der verschwundene Schlüssel unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, sonst kann die sich weigern zu zahlen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 4326/01).

Den Firmentransporter für den privaten Umzug nutzen

Selbst wenn das Unternehmen es gestattet, den Transporter privat einzusetzen, rechnet sich das in den seltensten Fällen. Schließlich erhält der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil, den er nach der Ein-Prozent-Regelung versteuern muss. Also muss der Arbeitgeber ein Prozent des Bruttolistenpreises des Transporters aufs zu versteuernde Monatsgehalt des Mitarbeiters draufschlagen - auch wenn man nur einen Tag unterwegs ist.

Da kommt der Kastenwagen vom Vermieter um die Ecke deutlich günstiger. Ist privates Fahren durch arbeitsvertragliche Regelungen oder per Dienstwagenordnung untersagt, stellt der Wochenendeinsatz einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten dar - auch hier drohen Abmahnung und Kündigung. Zudem zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall keinen Cent.

Tesla Model S Foto: Achim Hartmann
Ein Tesla hat ordentlich Bumms. Verständlich, dass sein Fahrer gerne wissen möchte, was so geht. Aber sicher nicht auf der Rennstrecke - zumindest nicht, wenn es ein Firmenwagen ist.

Mit dem Geschäftswagen auf der Rennstrecke fahren

Auch wenn es verlockend ist: Ein Firmenwagen hat nichts auf dem Rennkurs zu suchen. Selbst wenn Strecken wie der Nürburgring an manchen Tagen für Hobbyfahrer geöffnet ist. Meist steht es schon im Kleingedruckten des Überlassungsvertrag, dass der Firmenwagen nur auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Auch bei Leasingfahrzeugen finden sich entsprechende Verbote im Vertrag. Unfälle auf Touristenfahrten haben schon mehrere Gerichte beschäftigt.

Ursprünglicher Text von Hanno Boblenz, aktualisiert von der Redaktion.

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