Urlaub Mit dem Firmenwagen auf großer Fahrt

Reisetipps Foto: Mercedes-Benz 4 Bilder

Mit dem Dienstwagen in den Urlaub fahren? Warum nicht – wenn die Bedingungen klar sind, steht selbst einer Fernreise nichts im Weg. Allerdings sollte man wissen, dass im Ausland andere Regeln gelten. Ein paar Reisetipps.

Teurer Sprit? Explodierende Unterhaltskosten? Geht es um den Urlaub, scheint das die Deutschen wenig zu stören. Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) klemmten sich die Bundesbürger im vergangenen Jahr für 52 Prozent aller Reisen über fünf Tage hinters Steuer. Nicht wenige nutzen dabei ihren Firmenwagen. "Darf der Dienstwagen auch privat genutzt werden, mag der eine oder andere Mitarbeiter meinen, dies gilt ohne Einschränkungen", sagt Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Fuhrparkmanagement. Mit der Folge, dass der Kollege auf der Fahrt in die Sommerfrische Tausende von Kilometern abspulen will.

Schäfer plädiert deshalb dafür, im Überlassungsvertrag sehr genau zu regeln, was die Mitarbeiter mit ihren Firmenwagen tun dürfen und was nicht. Denn bevor Unternehmen aus Motivationsgründen Urlaubsfahrten erlauben, sollten sie wissen, dass diese Großzügigkeit teuer werden kann. Ein paar Kurztrips an den verlängerten Wochenenden – ruck, zuck hat der Dienstwagen etliche Tausend Kilometer mehr auf dem Zähler stehen als für die Dienstfahrten kalkuliert. Mit der Folge, dass der Leasingvertrag teuer nachberechnet oder bei der Rückgabe draufgezahlt werden muss.

Fahrten beschränken

Sollte das Unternehmen Urlaubsfahrten deshalb komplett ausschließen? Nicht unbedingt. Aber man kann die Fahrten auf Deutschland beschränken oder auf Länder, in denen es keine Versicherungsprobleme gibt. Man könnte auch vertraglich regeln, dass der Mitarbeiter den Sprit oder die Maut für seine privaten Touren ins Ausland selbst bezahlt, was durchaus Usus ist. Will sich das Unternehmen dem Angestellten gegenüber aber doch spendabel zeigen, so kann es sogar den Fiskus an den Kosten beteiligen. Zumindest, wenn die ausländische Umsatzsteuer-ID auf dem Tankbeleg vermerkt ist. Dieser Buchungsaufwand dürfte den meisten Unternehmen aber zu hoch sein, sodass sie brutto für netto abrechnen.

Halterhaftung bleibt unberührt

Auf die Halterhaftung hat es jedenfalls keine Auswirkung, wenn die Firmenwagen ins Ausland gesteuert werden. Denn auch jenseits der deutschen Grenzen sollte es selbstverständlich sein, dass sich die Fahrer an die lokalen Regeln halten. Was sie aber, zumindest in der Vergangenheit, nicht immer taten. Teils aus Unwissenheit, teils, weil die Strafen nicht verfolgt wurden. "Die Wahrscheinlichkeit, dass ausländische Fahrer gegen Verkehrsregeln verstoßen, liegt drei Mal höher als bei heimischen Fahrern", sagt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. "Auf ausländische Fahrer entfallen nur fünf Prozent des Verkehrsaufkommens, aber rund 15 Prozent der Geschwindigkeitsübertretungen."

Gewissenhaftes Knöllchen-Management

Doch mit unbehelligtem Falschparken oder Rasen im Ausland ist Schluss. Seit Ende 2010 kann das Bundesamt für Justiz Bußgelder aus dem Ausland einziehen. Fuhrparkleiter tun also gut daran, ausländische Bußgeldbescheide ihrer Fahrer nicht einfach im Papierkorb zu versenken. Selbst dann nicht, wenn das Knöllchen nicht auf Deutsch geschrieben ist. In diesem Fall heißt es: Kontakt mit der Behörde aufnehmen und einen deutschsprachigen Strafzettel anfordern.

Auch wenn sich die Fahrer selbst über die Regelungen im Ausland informieren müssen, stellen verantwortungsvolle Fuhrparkleiter Merkblätter mit den wichtigsten Infos zusammen. Wer weiß schon, dass man in Österreich für jeden Mitfahrer eine Warnweste an Bord haben muss? Dass man in belgischen Einbahnstraßen nur links parken darf? Dass die Polizei in Bosnien-Herzegowina kontrolliert, ob man Abschleppseil und Ersatzglühlampen mitführt?

Was tun bei Unfällen im Ausland?

Besonders heikel wird es, wenn der Firmenwagen im Ausland in einen Unfall verwickelt wird. Deshalb gehört ein europäischer Unfallbericht ins Handschuhfach. Er ist in neun Sprachen verfasst und bringt alle Unfallbeteiligten auf Augenhöhe zusammen. Der Unfall sollte auch per Bild festgehalten werden. "Fast jeder hat heute ein Fotohandy, mit dem er die Situation festhalten kann", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Trotzdem sollte man im Zweifel die Polizei rufen, vor allem aber, wenn jemand verletzt wird.

Auch wer sich wie selbstverständlich einen Mietwagen nimmt im guten Glauben, die Versicherung des Unfallgegners werde dies schon übernehmen, der irrt bei Auslandsunfällen. "Für den Schadenersatz gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist", sagt Rüter de Escobar. Und deshalb wird in vielen Ländern die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen nicht übernehmen. Oft gibt es auch weniger Geld für den Nutzungsausfall oder die Wertminderung – bei Fahrten mit dem Dienstwagen sicherlich ein nicht unerheblicher Aspekt. "Übernimmt ein Flottenbetreiber dann anfallende Schadensbeträge, werden diese gegebenenfalls zum geldwerten Vorteil für den Mitarbeiter", gibt Flottenexperte Schäfer zu bedenken. Dies könne Urlaubsfahrten drastisch verteuern.

Hat es im Ausland gekracht, reicht das Kennzeichen des Unfallgegners aus, um die gegnerische Versicherung ausfindig zu machen. Unter der Telefonnummer 01 80/2 50 26 hilft der Zentralruf der Autoversicherer montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr weiter. Neben dem Namen des ausländischen Versicherers erfährt der Anrufer auch, wer dessen verantwortlicher Schadenregulierer in Deutschland ist. Der Zentralruf ermittelt diese Daten EU-weit sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. Der Anruf ersetzt aber nicht die Schadenmeldung beim eigenen Versicherer und vor allem nicht die beim Fuhrparkleiter. Außerdem sollte man auf jeden Fall einen Auslandsschutzbrief abschließen.

Maut in Stadt und Land

Teuer sind Auslandsfahrten sowieso. In über 20 europäischen Ländern werden Autofahrer kräftig zur Kasse gebeten. Meist pro zurückgelegtem Autobahnkilometer wie in Frankreich oder Italien. Dort muss man mit durchschnittlich sechs bis sieben Euro pro 100 Kilometer rechnen. Wobei Passagen mit langen Tunneln und vielen Brücken wie die Autostrada entlang der italienischen Riviera mehr kosten als die flache Piste durch die Poebene rund um Mailand.

Tschechien, Österreich, die Schweiz und etliche andere Länder wiederum geben Vignetten mit unterschiedlichen Laufzeiten aus. Die sollte man auch tunlichst kaufen, sonst wird es teuer. Wer beispielsweise in Österreich ohne Pickerl erwischt wird, muss mehr als 100 Euro Ersatzmaut bezahlen. Kann oder will der Schwarzfahrer nicht gleich bezahlen, darf er ein Bußgeld von mindestens 300 Euro nachreichen.

Neue Mode europaweit ist es übrigens, nicht nur für Autobahnen, Tunnel, Brücken oder Passstraßen zu kassieren, sondern auch Einfahrtsgebühren in Städte zu verlangen. Oslo, London, Stockholm, Rom, die Liste der Städte, die eine Citymaut verlangen, wächst von Jahr zu Jahr.

Vorsicht bei bestimmten Kraftstoffen

Wenigstens kann man noch beim Tanken ein paar Cent sparen. Zumindest in Polen, wo momentan laut dem ADAC die günstigsten Zapfanlagen stehen. Lohnenswert ist der Tankstopp auch in Österreich. Am teuersten ist Autofahren in Norwegen. Dort schmerzt Volltanken richtig.

Wohl dem, der seinen Firmenwagen auf Autogas umgestellt hat. LPG-Fahrer müssen die Reise nach Italien, in die Niederlande oder nach Polen wie einen Ausflug ins Nirwana empfinden. In diesen traditionellen Autogasländern findet man an jeder Ecke eine Zapfstelle. Als Problem könnten sich die unterschiedlichen Anschlüsse zwischen Tank und Zapfsäule erweisen. Nicht jede Tankstelle hat die passenden Adapter parat. Wohl dem, der vorsorgt und entsprechende Aufsätze dabeihat.

Schwieriger wird es, wenn der Firmenwagen auf Erdgas umgestellt ist. Außerhalb Deutschlands mit knapp 900 Tankstellen eine Zapfsäule zu finden ist schwierig – abgesehen vielleicht von Italien, der Wiege der Erdgasfahrzeuge, mit 650.000 CNG-Autos und landesweit 700 Gastankstellen. Ganz mau sieht es in Belgien aus: Dort gibt es gerade mal sechs Standorte. Doch das sind immerhin noch vier mehr als in England.