Blitzerfotos Auch wer telefoniert ist dran

Radar Lkw Foto: Thomas Küppers

Wer geblitzt wird und nicht mehr als 20 km/h zu schnell gefahren ist, atmet erst einmal auf: Außer einem Verwarnungsgeld über maximal 35 Euro bleibt dieser Fauxpas für den Fahrer folgenlos, Punkte im Verkehrszentralregister gibt es erst ab 21 km/h. Jedoch schauen sich die Bußgeldbehörden die Fotos ganz genau an.

Achteten die Beamten früher höchstens darauf, ob der Lenker den Sicherheitsgurt angelegt hatte, überprüfen sie heutzutage, ob der Fahrer nicht vielleicht eine typische Telefonierpose eingenommen hat und sein Handy ans Ohr hält.

Denn trotz guter und preisgünstiger Alternativen schwören immer noch (zu) viele Automobilisten auf den ungefilterten, direkten Hörgenuss beim Telefonieren. Gibt das Bild eine solche Situation her, so wird aus dem scheinbaren Glücksfall doch noch einer mit Punkten. Bei der Feststellung, ob die auf dem Beweisfoto abgebildete Person mit dem Betroffenen identisch ist, gilt hier aber auch, was in der obergerichtlichen Rechtsprechung Standard ist.

Dies einzuschätzen ist Aufgabe des Bußgeldrichters. Doch der darf dabei nicht gegen Denkgesetze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht lassen, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht festgestellt hat (Az.: 2b 53 Ss-OWi 186/11). So taugt ein unscharfes, kontrastarmes Foto oder ein solches, auf dem das Gesicht nur zu einem geringen Teil abgebildet ist, nicht unbedingt zur zuverlässigen Identifizierung, selbst wenn der Richter es mit dem in der Verhandlung Erschienenen vergleichen kann. In dem Fall kann sich der Schluss auf die Täterschaft eben als schlechterdings unmöglich und willkürlich erweisen. Bei dieser Beweislage kann der Fahrer letztendlich doch noch ungeschoren davonkommen.