Bundesregierung Kennzeichenwechsel bald kein Muss mehr

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Autohalter ihr Kfz-Kennzeichen beim Umzug in ein anderes Bundesland künftig mitnehmen dürfen. Eine Umkennzeichnungspflicht besteht weiterhin für Fahrzeuge, die über Bundeslandgrenzen hinweg den Halter wechseln.

Mit der am 5. Juli verabschiedeten Neuregelung wird laut Bundesverkehrsministerium der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18. und 19. April 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Innerhalb der Bundesländer Schleswig-Holstein und Hessen werde bereits heute dementsprechend verfahren. Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
 
Die Regelung hat nach Angaben des Ministeriums keine Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Ziel der Neuregelung sind Bürokratieabbau sowie Geldersparnis für die Fahrzeughalter. 2012 wechselten nach Angaben des Ministeriums 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.

Abmeldung per Internet ab Mitte 2014

Ebenfalls ab Mitte 2014 soll der erste Schritt in Richtung internetbasierter Zulassung von Fahrzeugen getan werden. Dann sollen Fahrzeuge über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Als zweiter Schritt ist laut Bundesverkehrsministerium die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.