Bundesverband Fuhrparkmanagement Ich sehe was, was du nicht siehst

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Der Bundesverband Fuhrparkmanagement nimmt Stellung zu aktuellen Themen. Heute: Halterhaftung

"Dass Haftung und Risiko zusammengehören, ist keine linke Idee, sondern ein Grundprinzip der Marktwirtschaft", erzählte einst Peer Steinbrück im "Spiegel". Recht hat er ja. So haften Eltern nicht nur für ihre Kinder und Hundehalter für ihre Hunde – sondern auch Fuhrparkmanager für ihre Entscheidungen. Doch das ist vielen immer noch nicht wirklich bewusst.

Verwunderlich ist das nicht, denn es liegt nicht wirklich auf der Hand. Gerade bei der Frage der Haftung muss aus rechtlicher Sicht präzise unterschieden werden, um welche Konstellation es geht: Unterschieden wird zwischen der Haftung des Arbeitnehmers (Sorgfaltspflichten), der Haftung des Fahrers (STVO, STVZO) des Fahrzeughalters (Halterhaftung) und somit des Fuhrparkverantwortlichen. Gerade die Halterhaftung ist tückisch. Halter ist der rechtliche Vertreter des Unternehmens, also der Inhaber oder Geschäftsführer. Das Unternehmen kann natürlich fachlich geeignete Personen mit der Leitung des Fuhrparks beauftragen und muss sie auch mit den notwendigen Befugnissen und Mitteln ausstatten. In den meisten Fällen wird es dann so gehandhabt, dass auch die Verantwortung auf den sachlich verantwort­lichen Mitarbeiter per Arbeitsvertrag, bindender Stellenbeschreibung oder Vereinbarung delegiert wird. Konkret heißt das: Den Punkt in Flensburg für die abgefahrenen Reifen bekommt unter Umständen der Fuhrparkleiter persönlich!

Gut, wir alle befassen uns ungern mit dem Kleingedruckten und noch weniger mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen. Verständlich. Zumal es ja schon schwierig ist, zwischen Halter, Besitzer und Eigentümer eines Fahrzeugs zu unterscheiden. Dazu kommt, dass eine Vielzahl von Halterpflichten bestehen, wie etwa die Verpflichtung zur Einhaltung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitsschutzgesetzes und der Gefahrgutvorschriften. Fest steht jedoch: Will man seiner Verantwortung gerecht und sich der Risiken bewusst werden, muss man genau sein, muss seine Rechte und Pflichten genau kennen und sich auch durch Gesetzestexte "quälen" können. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" lassen die Richter nicht gelten.