Bußgeldbescheid aus dem Ausland Ausländischer Strafzettel – was tun?

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Wer sich im Ausland einen Strafzettel einfängt, hat zwei Möglichkeiten. Eine davon kann teure Konsequenzen haben.

Zu den unbeliebten Urlaubssouvenirs zählen Strafzettel etwa wegen zu schnellen Fahrens oder Falschparkens im Ausland. Doch wie sieht es mit der Zahlungsmoral der Verkehrssünder aus? Eine Umfrage von AutoScout24 zufolge, bezahlen 55 Prozent der Teilnehmer einen Strafzettel sofort. 45 Prozent dagegen versuchen, eine Zahlung zu vermeiden. Die Strategien dazu sind unterschiedlich: 22 Prozent der Verkehrssünder zahlen erst einmal nicht, legen Widerspruch ein und ziehen sogar rechtliche Schritte in Erwägung. 17 Prozent sind nur dann bereit das Bußgeld zu begleichen, wenn der Strafzettel in einem EU-Land ausgestellt worden ist. 4 Prozent überweisen nur, wenn sie in nächster Zeit vorhaben, in das betreffende Land zu reisen. 2 Prozent zahlen das Knöllchen nicht, da sie davon ausgehen, dass die Kosten dafür nicht in Deutschland eingetrieben werden können.

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Grundsätzlich wird bei der Eintreibung von Bußgeldern zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern unterschieden. Ein Strafzettel etwa aus der Schweiz wird zwar nicht in Deutschland vollstreckt, gerät der Verursacher aber bei einem späteren Besuch im Land in eine Kontrolle, drohen hohe Bußgelder. In der EU ist seit 2010 das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen in Kraft. Bußgelder über 70 Euro können in Deutschland eingetrieben werden. Wer sich in Österreich ein Knöllchen einfährt, muss damit rechnen, dass es schon ab einer Höhe von 25 Euro vollstreckt wird.