Cannabispatienten im Straßenverkehr Verantwortungsvoller Umgang gefragt

Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR

Für Cannabispatienten ist eine Teilnahme am Straßenverkehr legal. Sind sie aufgrund der Medikation allerdings nicht fahrtüchtig, drohen auch ihnen strafrechtliche Konsequenzen.

In Deutschland dürfen Patienten seit März 2017 auf Rezept Cannabismedikamente konsumieren und zugleich legal am Straßenverkehr teilnehmen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt allerdings davor, dass bei Ausfallerscheinungen des Fahrers aufgrund von Medikamenteneinfluss strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Sofern THC im Blut auf eine bestimmungsgemäße medizinische Einnahme eines cannabisbasierten Arzneimittels zurückzuführen und die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist, drohen keine Sanktionierungen nach dem Straßenverkehrsgesetz. Im Fall einer missbräuchlichen Einnahme derartiger Arzneimittel muss man sogar mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Deshalb rät der DVR Cannabispatienten in jedem Fall das Mitführen einer ärztlichen Bescheinigung über die Therapie mit cannabisbasierten Arzneien oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes.

Besonders gewarnt wird vor Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit in der medikamentösen Einstellungs- und Eingewöhnungsphase sowie vor Wechselwirkungen in Kombination mit anderen Medikamenten und Alkohol. Wichtig bei der Verordnung von medizinischem Cannabis sei deshalb eine Aufklärung der Ärzte über die Risiken bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Vor allem zu Beginn einer Therapie sollten Ärzte ihren Patienten das Führen von Fahrzeugen abraten. Doch auch der Patient selbst muss seine Fahrtüchtigkeit im Auge behalten.

Cannabishaltige Medikamente, Cannabisblüten oder –extrakte werden vor allem Schmerzpatienten verschrieben. Auch bei ADHS, Spastik, Depression und Darmerkrankungen kommt der Wirkstoff als therapeutische Maßnahme zum Einsatz.