Urteil Radarwarngeräte verboten

Geräte, die vor Radaranlagen warnen,  sind verboten. Die Rechtsprechung untersagt nicht nur das Betreiben von Radarwarngeräten, sondern stuft nach einem Urteil des Bundesgerichtshof auch deren Erwerb als sittenwidrig ein (Az.: VIII ZR 318/08). Kaufverträge seien dementsprechend nichtig. Wer sich aber beispielsweise am Telefon zu einem Kauf habe hinreißen lassen, könne trotzdem von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen, da dieses weiterhin bestehen bleibe.

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