Dienstrad-Restwert festgelegt Fahrradleasing wird teurer

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Bisher setzen viele Anbieter von Firmenrad-Leasing den Restwert der Fahrräder mit zehn Prozent an. Dadurch konnten Mitarbeiter ihr Dienstrad nach der Leasingdauer sehr günstig erwerben. Der dadurch entstehende geldwerte Vorteil ist zu versteuern, wie ein Schreiben des Finanzministeriums klarstellt.

Ein Firmenrad motiviert die Mitarbeiter, zudem sind sportlich aktive Mitarbeiter gesünder. Ein dienstliches Fahrrad auch zur Privatnutzung anzubieten, hat also für Unternehmen und Mitarbeiter viele Vorteile. Daher erfreut sich das Modell steigender Beliebtheit, nicht zuletzt auch weil es sich finanziell für die Angestellten gegenüber einem Privatkauf lohnt. Die Hauptersparnis kommt dabei bisher durch den niedrig kalkulierten Restwert zustande. Üblicherweise berechnen die Leasing-Firmen nach drei Jahren zehn bis 15 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrrads als Marktwert.

Zu diesem niedrigen Preis können Dienstradnutzer das Rad dann oft privat aus dem Leasing erwerben. Dadurch entsteht ein geldwerter Vorteil, denn die oft hochwertigen Fahrräder gehören nach drei Jahren noch lange nicht zum alten Eisen. Bisher gab es nur Einzelentscheidungen, die eine Versteuerung des entstandenen Vorteils festlegten, am 17.11.2017 hat das Bundesministerium der Finanzen mit einem Schreiben für Klarheit gesorgt.

Grundsätzlich ist nach 36 Monaten Nutzungsdauer bei Fahrrädern von einem Restwert in Höhe von 40 Prozent auszugehen. Berechnungsgrundlage dafür ist die unverbindliche Preisempfehlung des Fahrradherstellers zu Leasingbeginn, und zwar auf volle 100 Euro abgerundet. Hat das genutzte Fahrrad nach drei Jahren nachweislich einen niedrigeren Restwert, muss das gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

Leasinganbieter versteuern Teil des geldwerten Vorteils

Dadurch verliert das Modell des Dienstrades zwar etwas an finanzieller Attraktivität, nach wie vor kommt das Leasing samt pauschaler Einprozent-Versteuerung aber meist günstiger als der Privatkauf.

Zudem bieten einige Leasinganbieter eine Übernahme der Versteuerung an, um den vertraglich festgelegten niedrigen Restwert an die Nutzer weitergeben zu können. Diesen Weg geht beispielsweise Deutschland größter Firmenradanbieter Leaserad. Das Unternehmen hat angekündigt, dass Kunden mit laufenden Altverträgen ihr Rad weiterhin für zehn Prozent des Neupreises übernehmen können. Die 30 Prozent Differenz zu dem von der Finanzbehörde festgelegten Restwert versteuert Leaserad pauschal nach § 37 B des Einkommensteuergesetzes. Bei nach dem 1. November 2017 abgeschlossenen Verträgen steigt der Kaufpreis dann auf 17 Prozent. Die Differenz von 23 Prozent werden laut Unternehmensaussage weiterhin von Leaserad versteuert. 

Außerdem lässt das BFM dem Käufer des Rads die Möglichkeit offen, einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Was in der Praxis aber schwierig und teuer sein dürfte, denn ein Gutachten kostet in der Regel mehr als die paar Euro, die man dadurch spart.
Doch noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Angeblich verhandelt die Fahrradbranche weiter mit den Finanzbehörden. Da die Akkus sehr schnell besser und billiger werden, verliere ein gebrauchtes E-Bike in drei Jahren mehr als 60 Prozent seines Werts.

Download Download: Lohnsteuerliche Behandlung von überlassenen Diensträdern (PDF, 0,05 MByte) Kostenlos