Diensträder für Mitarbeiter Nur gut versichert auf Tour

Dienstrad Foto: Hans-Dieter Seufert

Dienstrad-Flottenbetreiber sollten neben den Leasing- auch die Versicherungskosten und -leistungen im Auge behalten.

Arbeitgeber können Leasingverträge direkt mit einem örtlichen Fahrradhändler schließen. Immer öfter nutzen sie aber den umfänglichen Service, den professionelle Unternehmen anbieten. Aktiv sind beispielsweise Company Bike Solutions, Eurorad, Jobrad, Lease-a-Bike, Businessbike, Mein-Dienstrad oder Radelnde Mitarbeiter. Die Unternehmen bieten neben dem klassischen Leasingvertrag auch meist einen Rundumschutz.

Bei Eurorad etwa deckt der Premium-Schutz Reparatur, Diebstahl, Vandalismus, Sturzschäden sowie unsachgemäße Handhabung ab. Selbst Verschleißschäden seien abgedeckt, sogar ab dem ersten Tag und genauso bei E-Bikes. Zudem gibt es auch die Möglichkeit einer Mobilitätsabsicherung, wenn Fahrer und Rad liegenbleiben. Das soll Unternehmen bei der Finanzplanung helfen. Hier gibt es bei anderen Anbietern Ausschlüsse oder eine Karenzzeit. Eurorad bietet zudem einen Pick-up-Service, wenn das Dienstrad nicht zur Weiterfahrt benutzt werden kann. Wie der genau aussieht, sagt das Unternehmen allerdings nicht. Auch andere Anbieter kommunizieren nicht alle Bedingungen transparent.

Bei Jobrad transportiert ein Pannenservice Räder, Gepäck und Anhänger bis zur nächsten Werkstatt, zum Zielort oder nach Hause und übernimmt bis 150 Euro. Jobrad veröffentlicht immerhin die Bedingungen, nicht aber den verantwortlichen Versicherer. Allein beim Mobilitätsservice wird die Roland-Assistance als Dienstleister genannt. Kleinschäden bis 60 Euro müssen Kunden von Jobrad selbst tragen. Das gilt auch für Verschleiß und Wartungen, während Eurorad sogar die Kosten für zwei jährliche Prüfungen des Rads nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften à 30 Euro trägt.

Bussinessbike integriert die niederländische Versicherung Enra in die Leasingrate. Die Bedingungen stellt Businessbike jedoch nicht dar. Immerhin soll es keine Selbstbeteiligung bei Bagatellschäden geben. Außerdem leistet die Versicherung auch bei Diebstahl und Vandalismus und beinhaltet Reparaturschutz und Pick-up-Service.

Offen kommuniziert Mein-Dienstrad, wie die Räder über die Ammerländer Versicherung abgesichert sind. Bei einem Diebstahl werden die Kosten für ein neues Fahrrad erstattet. Entschädigungsgrenze ist die vereinbarte Versicherungssumme. Ersetzt wird zudem auch Verschleiß, soweit nicht Reifen und Bremsen betroffen sind. Die Ammerländer Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe von Mein-Dienstrad sieht einen umfassenden Mobilitätsschutz vor. Der Transport zum nächstgelegenen Werkstatt, die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zusätzliche Übernachtungen bei einer Reise für maximal drei Nächte sind möglich. Die Kosten dürfen aber insgesamt 150 Euro nicht überschreiten. Für bis zu 14 Tage gibt es zudem ein Ersatzfahrrad.

Für rund 20 Euro im Monat gibt es auch bei Lease-a-Bike vollen Versicherungs-, Mobilitäts- und Verschleißschutz. Der Anbieter beteiligt den Kunden aber mit zehn Prozent (maximal 100 Euro) am Schaden.

Wichtig ist es, die Kosten im Blick zu behalten. So kostet die Netto-Leasingrate für ein 2.500-Euro-Rad bei Eurorad rund 66 Euro und der Premium-Schutz etwa 13 Euro. Auf diese Weise verschlingt die Versicherung knapp 17 Prozent des Aufwands. Andere Anbietern reißen sogar die 20-Prozent-Marke.

Ein Manko haben alle Dienstrad-Policen: Sie schützen den Kunden nicht bei grob fahrlässigen Schäden. Kommt es also bei einem Rotlichtverstoß zu einem Unfall, bei dem hoffentlich nur das Rad Schaden nimmt, können die Versicherer ihre Entschädigung kürzen. Gute Kfz-Dienstwagen-Versicherungen dagegen zahlen meist auch bei grober Fahrlässigkeit. Das könnte Unternehmen beim Aufbau einer Radflotte motivieren, sich selbst um den Versicherungsschutz zu kümmern. Während Enra abwimmelt, wäre Ammerländer bereit. Zweiter Ansprechpartner könnte der eigene Kfz-Versicherer sein.

Schäden, die der Nutzer gegenüber Dritten verursacht, übernimmt die private Haftpflicht. Das gilt laut dem Versicherungs-Gesamtverband GDV nur für Schäden, die der Radler auf dem Weg von und zur Arbeit verursacht. Kommt es hingegen auf einer klassischen Dienstfahrt zu einem Drittschaden, ist die Betriebshaftpflichtversicherung der Firma zuständig. Der Arbeitgeber sollte zudem prüfen, ob der Mitarbeiter eine private Haftpflicht besitzt. Laut GDV sind aber immer noch rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland Haftpflicht-Muffel.

Umwege vermeiden, Ärger bei Wegeunfall verhindern

"Als Wegeunfall werden Unfälle auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bezeichnet", erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aus Berlin. Umwege, Unterbrechungen oder private Tätigkeit können den Schutz kosten. Im Gegensatz zum Auto gelten für die Nutzung des Fahrrads besondere Regeln. Laut Berufs­genos­sen­schaf­ten und Unfallkassen besteht für Radfahrer der volle gesetzliche Versicherungsschutz bei Unfällen selbst dann, wenn sie nicht den direkten Weg zur Arbeitsstätte wählen, sondern aus Gründen der Sicherheit einen Umweg fahren. Dennoch versuchen sich die gesetzlichen Unfallversicherungsträger immer häufiger, aus der Verantwortung zu stehlen. Betroffene sollten daher Umwege gut begründen. Wer hingegen als Radfahrer einem Autofahrer den Weg versperrt und ihn maßregelt, unterbricht "mehr als nur geringfügig" seinen Arbeitsweg und verfolgt zudem "eigenwirtschaftliche Interessen". So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und verweigerte dem bei der Auseinandersetzung verletzten Radfahrer jeglichen Anspruch aus dem gesetzlichen Unfallschutz.