Digitaler Tachograph Neue Regelungen zum Fahrtenschreiber

Dynafleet Foto: Hersteller (Volvo)

Wer im Radius von mehr als 100 Kilometern tätig ist, muss sich im Transporter einen Fahrtenschreiber einbauen lassen. Die Pflicht gilt auch für Handwerker und Kurierfahrer.

Für Lastwagen ist der digitale Tachograph längst schon Pflicht. Doch die erste Generation der Geräte war der EU-Kommission nicht manipulationssicher genug. Deshalb sollen Lkw-Fahrer ihre Daten künftig mit einem intelligenten Fahrtenschreiber aufzeichnen. Die neue Regelung ist zwar noch nicht endgültig abgesegnet, soll aber auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gelten.

Ein Einbauzwang soll für gewerbliche Fahrten ab 100 Kilometern gelten. Wer diesen Radius einmal im Jahr überschreitet, fällt unter die Tachografenpflicht. Die gilt dann auch für Kurier- und Expressdienste, Handwerker und Händler. Ursprünglich sollten schon 2,8-Tonner und Fahrten ab 50 Kilometer unter die neue Regelung fallen.

Regelung gilt auch für Kleinbusse

Auch Kleinbusse ab neun Sitzplätzen müssen den intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben. Somit trifft die Verordnung auch Unternehmen, die Shuttledienste anbieten.
Der Tachograf samt Einbau kostet rund 1.500 Euro. Dazu kommen Kosten für Datenverwaltung, Wartungspflichten oder auch Schulungen für Mitarbeiter.

Noch muss der EU-Rat das neue Gesetz absegnen, was aber als sicher gilt. Dann haben die Fahrzeughersteller drei Jahre Zeit, ihre neuen Transporter auf die neuen Tachografen umzustellen. Bereits zugelassene Fahrzeuge müssen erst nach 15 Jahren nachgerüstet werden.