Drogen am Steuer Was tun, wenn der Mitarbeiter Drogen nimmt?

Kiffer gehören nichts ans Steuer Foto: Andreas Techel

Im Gegensatz zu Alkoholdelikten am Steuer gibt es keine einheitlichen Strafenfür Fahrten unter Drogeneinfluss – dass muss sich schnellstens ändern.

Bei 1,1 Promille am Steuer ist der Lappen weg – man gilt als absolut fahruntüchtig. Anders sieht es bei Drogenfahrten aus. Zwar glauben Experten, dass auch diese Täter fahruntüchtig sind. Doch ein Nachweis ist schwierig. »So existiert eine entsprechend feste Beweisgrenzefür die einzelnen Wirkstoffe illegaler Drogen bislang nicht«, erläutert Erik Kraatz, Jurist an der Freien Universität Berlin. 

Polizei machtlos

Der Polizei sind oft die Hände gebunden. Sie darf den Führerschein von Drogenfahrernnicht sofort einkassieren. »In manchen Fällen fährt der Täter noch ein Jahr weiter«, warnt Markus Schäpe vom ADAC. Drogenmissbrauch am Steuer gilt nur als Ordnungswidrigkeit und erst die Führerscheinbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen. Doch die wird oft erstnach Monaten aktiv. Dabei häufen sich Drogendelikte im Straßenverkehr. Die Delegierten des Verkehrsgerichtstags in Goslar fordern nun, Polizei und Behörden sollten sich bundesweit am Stuttgarter Modell orientieren. Dort wird der Führerschein beschlagnahmt und die Behörde umgehend informiert, die dann die Fahrerlaubnis sofort entzieht. Rechtlich steht das Modell aber auf wackligen Füßen. »Keinesfalls darf der Führerschein ohne richterlichen Beschluss beschlagnahmt werden«, kritisiert Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein (DAV) das Vorgehen der Stuttgarter Polizei. 

Mitarbeiter müssen Unternehmen informieren

Für Unternehmen besteht die Gefahr, dass ein drogenabhängiger Mitarbeiter, obwohl bereits erwischt, seinen Dienstwagen weiterfährt. »Aus der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entsteht aber eine Informationspflicht des Mitarbeiters«, sagt Thilo Wagner vom DAV. Dieser müsse die Geschäftsführung über das Ordnungswidrigkeitsverfahren und dessen Grund aufklären. »Noch besser wäre es, wenn im Arbeitsvertrag geregelt würde, dass jedes Verfahren im Straßenverkehr dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden muss«, erklärt der Arbeitsrechtler. 

Kündigung rechtlich schwierig

Trotzdem sollte der Arbeitgeber nur vorsichtig gegen Angestellte vorgehen. So sei eine Kündigung oder Entziehung der Dienstwagenberechtigung rechtlich schwierig, da der Mitarbeiter ja noch im Besitz des Führerscheins ist und ein Entzug noch abgewendet werden kann. Drogen bergen aber ein hohes Suchtpotenzial. »Deshalb besteht die Gefahr, dass Betroffene weiterhin unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen und so die Sicherheit anderer gefährden«, warnt Jürgen Rieger von der Stuttgarter Polizei. Wagnerempfiehlt, mit dem Mitarbeiter zu verhandeln. »Falls möglich, sollte der Betroffenewährend des schwebenden Verfahrens in den Innendienst versetzt werden.« Künftig könnten Drogenfahrten härter geahndet werden, denn die Experten des Verkehrsgerichtstags haben an die Richter appelliert, Ausreden der Täter, sie hätten über die Langzeitwirkung der Drogen nicht Bescheid gewusst, nicht mehr gelten zu lassen. Wissenschaftlich sei bewiesen, dass bei Gelegenheitskonsum von Cannabis der Wirkstoff nach rund acht Stunden abgebaut ist. »Wer bei der Kontrolle behauptet, zuletzt vor einem Tag einen Joint geraucht zu haben, entlarvt sich als Dauerkonsument «, sagt Richter Peter König.