E-Auto im Mehrfamilienhaus Kein Anspruch auf Ladeanschluss

Foto: RWE

Wer in der Tiefgarage sein E-Auto laden will, sollte das vorher mit den Nachbarn absprechen.

Arbeitgeber können Mitarbeiter finanziell unterstützen, wenn die zuhause eine Wallbox für ihren elektrischen Firmenwagen einrichten wollen. Allerdings sollten sie vorher auch immer das o.k. ihrer Mitbewohner einholen. Zumindest, wenn sie im Mehrfamilienhaus wohnen.

Die Montage einer Steckdose mit Verkabelung im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums stellt nämlich eine bauliche Änderung dar, die grundsätzlich der Zustimmung sämtlicher Eigentümer bedarf. Darauf hat der einzelne jedoch keinen Rechtsanspruch, weil ein solcher Elektroanschluss nicht zum Mindeststandard einer Wohnung gehört (LG München, Az.: 36 S 2041/15 WEG).