E-Auto zuhause laden Strom gleich Lohn?

Wallbox, Ladestation, Kabel, Foto: Adobe Stock

Viele Fahrer laden ihre Firmenwagen zu Hause. Wir erklären, wie sie den Strom richtig abrechnen und worauf Arbeitgeber achten müssen, wenn sie die Kosten ersetzen.

Ein Elektroauto als Firmenwagen ist nichts Ungewöhnliches. Auch nicht, dass die Kollegen den Stromer zu Hause an die Steckdose hängen. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für das Laden zu Hause, sind das für ihn in jedem Fall Betriebsausgaben. Doch führt die Erstattung auch zu lohnsteuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn?

Um Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bei Erstattungen zu vermeiden, muss der Mitarbeiter grundsätzlich genaue Aufzeichnungen über die von ihm getragenen Kosten führen. Notwendig ist dafür der Einzelnachweis der Stromkosten mit einem extra Stromzähler und die Aufzeichnung der Stromkosten für einen repräsentativen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten.

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Solche Aufzeichnungen verursachen natürlich Kosten: für den extra Stromzähler und den administrativen Aufwand. Zusätzlich kann es passieren, dass die Aufzeichnungen aus Sicht der Finanzverwaltung nicht ausreichen und der Prüfer dennoch steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn unterstellt. In diesen Fällen bleibt der Arbeitgeber dann auf den nachträglich zu zahlenden Beiträgen sitzen.

Um das zu vermeiden, können Arbeitgeber mit dem Segen der Finanzverwaltung ihren Mitarbeitern die Kosten pauschal erstatten. Nutzt der Arbeitgeber diese monatlichen Pauschalen, liegt in jedem Fall ein steuer- und beitragsfreier Auslagenersatz vor. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es dafür folgende erhöhte Pauschalen:

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Als zusätzliche Lademöglichkeit gilt auch eine vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellte Ladekarte.

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Der Autor ist Steuerberater bei Ecovis in Mühldorf/Inn. Ecovis-Kanzleien gibt es in ganz Deutschland an über 100 Standorten und in über 80 Ländern weltweit. Ecovis berät vorwiegend Unternehmen aus dem Mittelstand.