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E-Mobil als Dienstwagen Steuervorteile beschlossen

Foto: David L F Smith

Wer künftig als Dienstwagen ein Elektroauto bestellt, kann von hohen Steuervorteilen profitieren. Bis zu 10.000 Euro Erleichterung sind möglich.

Elektroautos bargen als Dienstwagen bisher gleich doppelt Nachteile: Die umweltfreundlichen Fahrzeuge sind teuer in der Anschaffung und belasten den Arbeitnehmer wegen der Ein-Prozent-Regelung stäerker als so mancher Verbrenner mit mehr Komfort. Über diese Probleme hatte auch Firmenauto in der Vergangenheit umfangreich berichtet. Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert. Zwar hat der Staat wenig Einfluss auf die Preise der Hersteller. Doch die Steuerlast kann er immerhin mindern. Bundestag und Vermittlungsausschuss haben der Vorlage bereits zugestimmt - die Zustimmung des Bundesrats gelte als Formsache.

500 Euro pro Kilowattstunde

Der Öko-Nachlass berechnet sich je nach Kapazität der verbauten Batterie. Alle Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2013 erhalten pro Kilowattstunde Kapazität 500 Euro Steuerbonus. Insgesamt will der Gesetzgeber maximal 10.000 Euro anerkennen. Der beliebte Nissan Leaf hat einen Akku mit 24 kWh Kapazität verbaut, übertrifft also rechnerisch die Grenze von 10.000 Euro. Statt 34.000 Euro setzt das Finanzamt also nur noch 24.000 Euro brutto an. Der Dienstwagenfahrer muss also lediglich 240 Euro statt wie bisher 340 Euro versteuern. Davon profitieren nicht nur reine Elektrofahrzeuge, sondern auch Plug-in-Hybride. Hybridfahrzeuge ohne Stecker gehen leer aus. 

Ab 2014 sinkt der Minderungsbetrag um 50 Euro pro Kilowattstunde pro Jahr. Ebenso sinkt der Gesamtbetrag jährlich um 500 Euro. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt den Nachteilsausgleich für Elektroautos. Er sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf, sagt Verbandschef Matthias Wissmann. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen wähle, werde nun nicht mehr steuerlich benachteiligt.

Download Beschluss des Vermittlungsausschusses (PDF, 0,71 MByte) Kostenlos