E-Scooter Überrollt von der lautlosen Gefahr

Scooter Fahrer Foto: AdobeStock
Meinung

E-Roller taugen nicht für den betrieblichen Einsatz, warnt der Bundesverband Fuhrparkmanagement.

Nachdem ich in mehreren Städten von E-Scootern fast überfahren worden wäre, frage ich mich: Gilt die Straßenverkehrsordnung nicht mehr, sobald man ein Spaßfahrzeug benutzt? Die meisten E-Scooter-Fahrer – vorwiegend Männer – sausen mit glänzenden Augen durch die Straßen, als gäbe es kein Morgen. Verkehrsregeln werden ignoriert; Umsicht ist ein Fremdwort. Hat sich das Verkehrsministerium das wirklich so vorgestellt? E-Roller werden wenig zur ambitionierten Mobilitätswende beitragen, denn es geht den Nutzern offensichtlich nicht darum, die Umwelt zu schonen und die letzte Meile elektrisch zu fahren. Es scheint allein um die Gaudi zu gehen.

Ein paar Monate nachdem Elektrokleinstfahrzeuge offiziell für den Straßenverkehr zugelassen wurden, häufen sich die Unfälle. "Gefährlich, nervig, nicht umweltfreundlich", titelt Tagesschau.de. Die Roller stellen allein schon dadurch eine Gefahr dar, dass man sie nicht hört und weil sie zu riskantem Fahrverhalten verleiten. Außerdem muss das vermeintlich umweltschonende Gefährt von Lkw eingesammelt werden, welche die ganze Nacht durch die Stadt fahren. Schließlich müssen die Fahrzeuge ja an die Ladestation.

Es bedarf also dringend weiterer Regelungen – was das Verkehrsministerium anders zu sehen scheint. Zumindest hört man nichts. Eine Zwischenbilanz will das Ministerium erst ziehen, wenn die Bundesanstalt für Straßenwesen über einen Zeitraum von drei Jahren die Sache wissenschaftlich begleitet und evaluiert hat.

Schaut man auf eine rein betriebliche Nutzung, muss jedem klar sein, dass die Verantwortlichen eine Gefährdungsbeurteilung für das Fahrzeug vornehmen müssen. Sie müssen Fahrer ein- und unterweisen und über Risiken aufklären. Berufsgenossenschaftliche Regeln und Unfallverhütungsvorschriften bezüglich der Fahrzeuge müssen selbstverständlich beachtet werden. Sicherheitsvorgaben wie Helm­pflicht und reflektierende Kleidung kommen hinzu. Schließlich liegt die Verantwortung bei dienstlicher Nutzung auch bei den Unternehmen.

Noch schlimmer, wenn auf einer Dienstreise mal schnell ein frei verfügbarer Scooter genutzt wird und etwas passiert. Abgesehen davon, dass eine Ein- oder Unterweisung wahrscheinlich nicht stattgefunden hat: Es gibt hier höhere Haftungsrisiken, denn die Haftpflichtversicherung greift in vielen Fällen nicht. Unsere klare Empfehlung: Es sind Spiel-, Spaß- und Sportfahrzeuge, die wir für die betriebliche Nutzung aus Sicherheitsgründen nicht nur nicht empfehlen. Wir können Mobilitätsverantwortlichen nur raten, ein betriebliches Nutzungsverbot auszusprechen. Denn nur weil das Verkehrsministerium halbe Sachen macht, heißt das ja noch lange nicht, dass sich der Klügere nicht am besten selbst kümmert.