Firmenwagensteuer Zuzahlungen mindern den geldwerten Vorteil

Toyota Avensis Foto: Toyota

Beteiligt sich der Mitarbeiter an den Kosten des Dienstwagens, kann das Vorteile bei der Versteuerung der privaten Nutzung bringen.

Beteiligt sich ein Arbeitnehmers am Dienstwagen, mindert das laut Lohnsteuerrichtlinien (R 8.1. Abs. 9 LStR) den monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteil für die private Nutzung. Hierzu hat das BMF am 19.04.2013 ein Schreiben mit etlichen Beispielen herausgegeben. So sind sich Rechtsprechung und Finanzverwaltung einig: Bezahlt der Arbeitnehmer den Sprit selbst, so stellt dies kein Nutzungsentgelt dar. Das gilt auch für einzelne Fahrzeugkosten, die zunächst vom Arbeitgeber verauslagt und anschließend dem Arbeitnehmer weiterbelastet werden (beispielsweise, wenn der Arbeitnehmer vorerst mit der Tankkarte des Arbeitgebers getankt hatte) oder wenn der Arbeitnehmer zunächst pauschale Abschlagszahlungen leistet, die zu einem späteren Zeitpunkt nach den tatsächlichen Kosten abgerechnet werden.

Nutzungsentgelt muss im Arbeits- oder Dienstwagenüberlassungsvertrag stehen

Damit die Zahlungen des Mitarbeiters den Nutzungswert mindert, muss das Nutzungsentgelt im Arbeitsvertrag festgehalten werden – oder es muss eine andere arbeitsrechtliche Grundlage für die Gestellung des Kfz vereinbart worden sein. Außerdem darf das Nutzungsentgelt nicht die Weiterbelastung einzelner Kosten zum Gegenstand haben.

Möglich sind:

•             ein pauschaler nutzungsunabhängiger Monatsbetrag,
•             ein an den gefahrenen Kilometern ausgerichteter Betrag (Kilometerpauschale),
•             vom Arbeitnehmer zu übernehmende Leasingraten.

Übersteigt das Nutzungsentgelt den Nutzungswert, führt das nicht zu negativem Arbeitslohn und auch nicht zu Werbungskosten.

Die oben genannten Punkte treffen nur zu, wenn der Fahrer die private Nutzung des Firmenwagens nach der Ein-Prozent-Methode versteuert. Rechnet er nach Fahrtenbuch ab, fließen vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten nicht in die Gesamtkosten ein und erhöhen damit auch nicht den individuellen Nutzungswert.

Beteiligt sich Mitarbeiter einmalig an den Anschaffungskosten des Firmenwagens (gilt auch für Leasingsonderzahlungen), mindert das den zu versteuernden geldwerten Vorteil, bis die Zuzahlung aufgebraucht ist, was auch über ein Kalenderjahr hinausgehen kann.

Download Zugehörige Richtlinie des Bundesfinanzministeriums (PDF, 0,04 MByte) Kostenlos