Elektro-Scooter Was Sie über E-Roller wissen sollten

E-Scooter Foto: AdobeStock

Schnell, handlich und komfortabler als zu Fuß – Elektroroller sollen die deutschen Innenstädte erobern. Gerade für Geschäftsreisende wollen die kleinen Flitzer eine gute Alternative zum öffentlichen Nahverkehr sein.

Tretroller. So klein, so handlich und so simpel soll die Lösung für Deutschlands im Verkehr leidgeprüften Innenstädte sein. Sagt zumindest Verkehrsminister Andreas Scheuer. Was im Ausland längst gang und gäbe ist, soll jetzt auch bald in deutschen Innenstädten erlaubt sein: Elektro-Tretroller. Lästiger Stau, leidige Parkplatzsuche und nerviges Verkehrschaos sollen damit der Vergangenheit angehören. So zumindest die Idee. Denn um den öffentlichen Verkehr zu entlasten, sollen die Trendgefährte demnächst die deutschen Stadtbilder ergänzen. "Wir wollen neue Wege moderner und umweltfreundlicher Mobilität in unseren Städten. Die Mikromobilität – etwa E-Scooter und Hoverboards – hat ein enormes Zukunftspotenzial. Zusammen mit dem ÖPNV ist sie eine echte zusätzliche Alternative zum Auto", erklärt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf Nachfrage. Am 3. April hat die Bundesregierung eine entsprechende Verordnung beschlossen. Bevor sie jedoch tatsächlich in Kraft treten kann, muss sie Mitte Mai noch den Bundesrat passieren. "Zum einen werden wir Fahrzeuge mit Lenkstange unmittelbar für den Verkehr zulassen. Zum anderen werden wir sofort darauf neue Geräte wie etwa Hoverboards in den Verkehr bringen, um für diese den passenden Rechtsrahmen zu schaffen. So ebnen wir den Weg für die Mobilität der Zukunft und sorgen gleichzeitig für Sicherheit auf unseren Straßen", so der Verkehrsminister weiter.

BMW X2 City E-Scooter Foto: Arnold Debus
BMW X2 City: Reichweite min. 20 km, Akkukapazität 408 Wh, Preis 2.015 Euro netto, mit Straßenzulassung.

Wer den Begriff Tretroller hört, hat unweigerlich ein Bild aus längst vergangenen Kindheitstagen vor Augen: ein schmales Brett zum Draufstehen, das mit einer Stange zum Lenken verbunden ist. Und damit liegt man auch heute gar nicht mal so falsch. Das Fortbewegungsmittel aus der Kindheit hat einen kleinen Motor verpasst bekommen und fährt jetzt unter der Bezeichnung Elektrokleinstfahrzeug beziehungsweise Mikro-E-Roller als Trendgefährt für die letzten Meter hippe Menschen über die Straßen. Mit dieser Phrase ist der Weg von Bus oder Bahn bis vor die eigene Haustür, in das Geschäftsmeeting oder zum Hotel gemeint.

Es gibt Vorgaben, die die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge erfüllen müssen, damit sie für den Straßenverkehr zugelassen werden: Sie müssen eine Lenk- oder Haltestange haben, dürfen nicht länger als zwei Meter, höchstens 70 Zentimeter breit und gut 1,40 Meter hoch sein und müssen zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen aufweisen. Eine Klingel und seitlich angebrachte Reflektoren sind Pflicht. Die Beleuchtung darf – ähnlich wie bei Fahrrädern – abnehmbar sein. Aus Sicherheitsgründen müssen die Steuerelemente für den Motor automatisch nach dem Loslassen innerhalb einer Sekunde in die Nullstellung zurückspringen. Die Höchstgeschwindigkeit der Geräte variiert zwischen 6 und 20 km/h.

Monowheel Wizzard 2.0 Foto: ARTARCO
Monowheel Wizzard 2.0: Reichweite bis 40 km, Akkukapazität 468 Wh, Preis 562 Euro netto, keine Straßenzulassung.

Schnellere E-Scooter, die mit 12 bis 20 km/h unterwegs sein können, sollen laut der Verordnung auf Radwegen und -fahrstreifen oder, sofern diese nicht vorhanden sind, auch auf der Straße fahren dürfen. Die Fahrer langsamerer Roller (bis 12 km/h) sollten sich zuerst sogar den Gehweg mit Fußgängern teilen dürfen. Nach Protesten der Länder ist Minister Scheuer aber zurückgerudert. Er ist bereit, diesen Abschnitt aus der Regelung zu streichen.

Siegfried Brockmann dürfte Scheuers Entscheidung gefallen. Der Leiter der Unfallforschung der Versicherer hält die Geschwindigkeit für zu hoch: "E-Roller sind Kraftfahrzeuge, und die haben auf Gehwegen grundsätzlich nichts zu suchen. Fußgänger sollen sich dort sicher bewegen können, das gilt erst recht für Personen mit Beeinträchtigungen, wie etwa Seh- oder Gehbehinderte." Brockmann könnte sich vorstellen, dass sich die Geschwindigkeit der Roller durch eine Taste auf sechs Kilometer pro Stunde für die Nutzung auf dem Gehweg drosseln lässt. "Aber nur unter der Voraussetzung, dass erst 15-Jährige die E-Roller nutzen können", fügt Brockmann hinzu. Seiner Meinung nach gehören die Scooter auf die Radwege. Sollte sich die Mikro-E-Mobilität als Erfolgsmodell herausstellen, könne es aber zu einer Überlastung auf den Radwegen kommen, denn die "Infrastruktur ist dafür nicht ausgelegt. Die Kommunen kommen mit dem Ausbau der Radverkehrswege viel zu langsam voran."

Metz Moover Foto: Martin Kaczmarski
Metz Moover: Reichweite bis 25 km, Akkukapazität 216 Wh, Preis 1.680 Euro netto, mit Straßenzulassung.

Als erste Stadt in Deutschland ist Bamberg in den Testbetrieb eingestiegen. Zuerst noch ohne Sondergenehmigung nur im abgesperrten Raum und auf dem Firmengelände unterwegs, dürfen die 15 E-Tretroller der Stadt seit 13. März auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden. "Mit dem Test wollen wir erste Erfahrungen sammeln, ob ein kombiniertes Angebot aus ÖPNV und Elektro-Tretrollern die Bürger dazu bewegt, auf Fahrten mit dem eigenen Auto zu verzichten", erklärt Jan Giersberg, Pressesprecher der Stadtwerke Bamberg. Er selbst ist Testfahrer der ersten Stunde. Sein Fazit: "Die anderen Verkehrsteilnehmer sind erstaunt, dass man mit einem Scooter mit bis zu 20 km/h über die Straße flitzt."

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Die Neugierde der Bamberger ist sehr groß. Seit dem Teststart im Dezember 2018 erreichen die Stadt viele Anfragen zur Probenutzung. "Ob es auch nach dem Hype noch die Lösung für die Bamberger Verkehrsprobleme ist, müssen wir sehen", konstatiert Giersberg. Aber die Stadtwerke planen bereits jetzt, ihr Angebot auszuweiten: "Sobald die Straßenzulassung seitens der Bundesregierung durch ist, wollen wir über eine App ein echtes Sharing-Modell mit bis zu 100 Fahrzeugen anbieten."

Dass die neuen Kleinstfahrzeuge laut dem Bundesverkehrsministerium keiner Helm­pflicht unterliegen, sieht Testfahrer Giersberg kritisch: "Ich war tatsächlich kein Fahrradhelm-Fan, aber bei uns sind die für die Nutzung der Scooter vorgeschrieben, und aus eigener Erfahrung kann ich nur zum Tragen raten." Generell fühlt er sich aber relativ sicher auf dem Tretroller: "Es ist wie Radfahren."

Aber er vermisst auch die Möglichkeit, eine Akten­tasche mitnehmen zu können: "An den Lenker kann man nichts hängen, deshalb bin ich für den Weg ins Büro auf Rucksack und Umhängetasche umgestiegen."

Elektrokleinstfahrzeuge

Die Anschaffungskosten:

Da die Mikro-E-Roller bereits in vielen anderen Ländern für den Stadtverkehr zugelassen sind, gibt es bereits zahlreiche Anbieter. Das Einsteiger-Segment startet bei rund 300 Euro. Nach oben können die Preise auf bis zu 2.500 Euro ansteigen. Die Reichweite der einzelnen Modelle variiert zwischen 15 und 50 Kilometern.

Die rechtliche Seite:

Damit die Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen werden können, müssen sie analog zu Mofas eine Kfz-Haftpflicht nachweisen samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm am Gefährt. Rechtlich werden E-Tretroller nicht mit E-Bikes gleichgesetzt. Gerade bei der Frage, ob man Alkohol konsumieren und dann noch fahren darf, ist das entscheidend. Die Trendgefährte werden hier gesetzlich mit Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Das bedeutet, für die Fahrer gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer – die Obergrenze liegt bei 0,5 Promille. Zusammengeklappt dürfen die E-Tretroller in Bus und Bahn mitgenommen werden.

Das Mindestalter:

E-Roller, die höchstens zwölf Stundenkilometer fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab zwölf Jahren erlaubt werden – schnellere Scooter vom vollendeten 14. Lebensjahr an. Ein Führerschein soll laut dem Bundesverkehrsministerium nicht erforderlich sein.