Erste Hilfe in Corona-Zeiten Pflicht zur Hilfe bleibt bestehen

Foto: SP-X/ Mario Hommen

Trotz der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus: Eine Pflicht zur Ersten Hilfe bleibt bestehen. Dennoch können und sollten sich Ersthelfer vor einer Infektion schützen.

Auch in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr durch den Corona-Virus bleibt die allgemeine Pflicht zur Ersten Hilfe bestehen. Wer eine solche unterlässt, darauf weist der Versicherer ARAG hin, macht sich trotz einer möglichen Angst vor der Corona-Infektion strafbar. Derzeit empfiehlt es sich allerdings, bei Erste-Hilfe-Maßnahmen etwas genauer auf die Hygieneregeln zu achten.

Vorbereitend sollten Autofahrer die Ausstattung ihres Verbandskastens um Desinfektionsmittel sowie Atemschutzmasken erweitern. Wer einer verletzten Person zu Hilfe eilt, sollte sich zusätzlich zur Warnweste neben der Maske auch die zum Verbandskasten dazugehörigen Einweghandschuhe überziehen. Idealerweise wird zudem der verletzten Person eine Gesichtsmaske angelegt. Im Fall einer bewusstlosen Person gilt es zunächst, die Atemfunktion zu prüfen. Bleibt diese aus, wird eine Herzdruckmassage eingeleitet. Eine Atemspende war auch vor Corona nicht zwingend erforderlich.

Grundsätzlich sollten Ersthelfer einen Rettungsdienst anfordern. Trifft professionelle Hilfe ein, werden die Anweisungen der Sanitäter und Notärzte befolgt. Wer nicht mehr gebraucht wird, zieht sich zurück. Anschließend sollten sich Ersthelfer gründlich ihre Hände waschen oder alternativ mit einem Desinfektionsmittel reinigen.