Fahren unter Alkoholeinfluss Gefängnis droht auch ohne Vorstrafen

Foto: Huk-Coburg

Fahren unter Alkoholeinfluss ist kein Kavaliersdelikt. Auch zuvor unbescholtene Autofahrer können dafür streng zur Verantwortung gezogen werden.

Auch wer noch nie als Verkehrssünder auffällig geworden ist, kann für eine Alkoholfahrt hart bestraft werden. Im Falle einer tödlichen Kollision mit einem Radfahrer ist ein zuvor nie verkehrsrechtlich aufgefallener Autofahrer nun vom Oberlandesgericht Hamm zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Der Mann hatte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,0 Promille auf einer Landstraße einen Radfahrer angefahren, der kurz nach der Kollision verstarb. Die Richter verurteilten den Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einem Jahr und neun Monaten Haft.

Fahrer ist durch aggressives Fahrverhalten aufgefallen

Die mildernden Umstände – der Fahrer war vorher weder strafrechtlich noch verkehrsrechtlich belangt worden – traten dabei hinter die herausragend schweren Folgen der Tat für die Familie des Getöteten zurück. Er war verheiratet und Vater von drei Kindern. Hinzu kam die absolute Fahruntüchtigkeit und eine aggressive Fahrweise kurz vor dem Unfall. Darüber habe der Mann Alternativen zur Alkoholfahrt nicht genutzt, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil zitiert. Unter anderem habe die Möglichkeit bestanden, sich abholen zu lassen. (AZ: 3 RVs 55/14)