Fahrerflucht Lkw Schwierige Identifikation

Unfall, Lkw, Symbolbild Foto: Matthias Rathmann

Nach einem Unfall mit einem Lkw kennt der geschädigte Pkw-Fahrer nur den Namen der Spedition, nicht aber das Kennzeichen des Lkw. Genügt das?

Viele Außendienstler sind mit Dienstwagen unterwegs, auf denen die Firmennamen stehen. Sollten sie aus Versehen einen Unfall verursachen, so könnte sie der Geschädigte womöglich daran identifizieren – selbst wenn er das Kennzeichen nicht erkennt.

Einen ähnlichen Fall erlebte ein Pkw-Fahrer, der nachts von einem Lkw geschnitten wurde. Er überschlug sich und wurde lebensgefährlich verletzt. Zwar hielt der Fahrer des LKW kurz an, hinterließ aber weder seine Personalien noch die Fahrzeugdaten. Allerdings zeichnete eine Verkehrskamera das Geschehen auf. Nur ohne das Kennzeichen zu zeigen. Lediglich Firmenaufschrift und Internetadresse der Spedition aus Italien sind zu erkennen.

An dem Unfalltag waren drei Fahrzeuge der Spedition auf der Unfallstrecke unterwegs. Die Polizei vernahm die in Frage kommenden Fahrer, doch alle stritten ab, an einem Unfall beteiligt gewesen zu sein. Und so scheitert der Pkw-Fahrer mit seiner Schadensersatzklage an die Spedition (LG Darmstadt, Az.: 8 O 369/14). Nach Überzeugung des Gerichts konnte er nicht beweisen, dass der LKW-Gliederzug tatsächlich zu der Spedition gehöre.

Das OLG Frankfurt wertete die Angelegenheit anders. Das Video und die Form des Hecks läge mit hoher Wahrscheinlichkeit nahe, dass der Lkw der Spedition gehöre. Sie müsse also genauer nachforschen und Fahrtenschreiberdaten, Maut- und Telematikdaten auswerten.

Wie dieser Fall zeigt, kann sich eine Haftung eines Firmenwagenhalters ausnahmsweise auch ohne die Benennung eines Kennzeichens ergeben. Dann hat er die Möglichkeit, beispielsweise mithilfe von Satellitendaten zu belegen, dass keines der Firmenfahrzeuge an der Unfallstelle war und womöglich eine Verwechslung mit einer anderen Firma vorliegt.

Allerdings müssen Tachoscheiben oder Aufzeichnungen des digitalen Tachographen nur zwei Jahre aufbewahrt werden. Prozesse dauern aber häufig länger. Wird ein Unternehmen also verdächtigt, einer der Firmenwagen sei an einem Unfall beteiligt gewesen, so sollte man alle Daten des betroffenen Fahrzeugs länger aufbewahren.