Fahrer von Firmenwagen einweisen Arbeitsplatz Dienstwagen

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Die jährliche Unterweisung von Firmenwagenfahrern ist oft ein organisatorisches Problem. Das webbasierte Dekra-Lernportal könnte Abhilfe schaffen.

Fuhrparkbetreiber stehen in der Verantwortung: So sieht die Berufsgenossenschaft nicht nur eine jährliche Prüfung der Dienstwagen vor, sondern auch eine entsprechende Unterweisung der Fahrer. Schließlich gelten alle Fahrzeuge, die von der Firma gestellt werden, als Arbeitsmittel. Entsprechend müssen die Mitarbeiter über die mit der Dienstwagennutzung verbundenen Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.

Kaum möglich Mitarbeiter, regelmäßig zu unterweisen

Allerdings wird das in vielen Firmen zum echten Problem. Selbst wenn alle Fahrer zentral an einem Standort arbeiten, grenzt es an eine logistische Höchstleistung, jeden Mitarbeiter im vorgesehenen Zeitrahmen von einem Jahr zu unterweisen. Sind die Mitarbeiter bundesweit verstreut und kommen wenn überhaupt zum jährlichen Kick-off an den Hauptsitz, hat der Fuhrparkleiter kaum eine Möglichkeit, seiner Unterweisungspflicht nachzukommen. Wer das versäumt, riskiert unter anderem Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes oder sogar Haftstrafen.

Abhilfe könnte das »Web Based Training« (WBT) von Dekra Media schaffen. Die Unterweisungsplattform bietet mit ihrem »Dekra Safety Web« eine flexibel einsetzbare Online-Lösung. Das Unternehmen gibt damit seinen Dienstwagenfahrern eine zeitlich und räumlich unabhängige Möglichkeit, sich unterweisen zu lassen. Entwickelt wurde das Online-Seminar von Fachlektoren aus dem konzern­eigenen Kompetenzteam, geprüft und zertifiziert von der Deutschen Gesetz­lichen Unfallversicherung (DGUV).

Das Programm entspricht laut Dekra den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen aus E-Learning und Medienpädagogik. Dazu nutzen die Macher Texte, Grafiken und Animationsfilme. Muss der Fahrer seine Online-Schulung unterbrechen, startet er das Modul beim nächsten Mal wieder genau an der letzten Stelle. Damit passt sich das Programm dem indi­viduellen Lerntempo des Mitarbeiters an. Insgesamt dauert die Unterweisung zwischen 45 und 60 Minuten. Schummeln geht übrigens nicht: Laut Dekra behält der Fuhrparkverantwortliche durch das umfassende Unterweisungs-­Dokumentationssystem die Lernfortschritte seiner Mitarbeiter ständig im Blick.

Abschlusszertifikate nur nach erfolgreicher Prüfung

Nach jedem Kapitel folgt ein Wissenstest. Nur wer mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantwortet, kann sich am Ende ein Nachweiszertifikat ausdrucken. Damit gar­antiert Dekra einen einheitlichen Wissensstand der Fahrer. »Außerdem schonen die Unternehmen ihr Fuhrparkbudget«, sagt Heinz-Jörg Roling von Dekra Media. Ausfälle durch ­Urlaub, Krankheit oder Schichtdienst gehören ebenfalls der Ver­gangenheit an. »Das Dekra Safety Web hat den Anspruch, Fuhrparkverantwortlichen größtmögliche Rechtssicherheit zu bieten«, ­erklärt Roling. Jeder Lernschritt wird entsprechend dokumentiert. Denn im Zweifelsfall gilt »nicht dokumentiert« als »nicht unterwiesen«.

Da für jede Branche, für jedes Unternehmen spezielle Anforderungen bestehen, lässt sich das Webseminar auf Wunsch erweitern. Neben rechtlichen Grundlagen wie den Regelungen im Arbeitszeitgesetz, der Betriebsanweisung für Dienstfahrten oder Ladungssicherung werden die Fahrer auch über die Folgen von Alkohol- oder Tablettenkonsum aufgeklärt. Die Kosten für das Webinar »Unterweisung für Dienstwagenfahrer« liegen bei rund sieben Euro pro Lizenz und Jahr – immer abhängig von der bestellten Anzahl. Darüber hinaus gibt es Online-Seminare zu den Themen »Lenk- und Ruhezeiten« oder »Müdigkeit am Steuer«. Das Thema »Rechtsgrundlagen für Fuhrparkleiter« ist derzeit in der Pipeline. Wer Interesse hat, kann unter www.dekra-safety-web.eu einen Blick in die Demoversion werfen.

Die rechtlichen Grundlagen

Alle Fahrzeuge, die von einem Arbeitgeber bereitgestellt und von den Mitarbeitern dienstlich gefahren werden, gelten laut Betriebssicherheitsverordnung als Arbeitsmittel. Egal ob ein Techniker mit seinem Servicefahrzeug zu Kunden unterwegs ist oder ein Fondsmanager auf dem Weg zum Kunden. Ist das der Fall, muss das Unternehmen nicht nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, sondern nach Paragraf 12 des Arbeitsschutzgesetzes seine Beschäftigten mindestens einmal pro Jahr ausreichend und angemessen unterweisen. Ändert sich das Arbeitsmittel, also der Dienstwagen, braucht der Mitarbeiter eine weitere Unterweisung. Daneben schreiben auch die Berufsgenossenschaften eine Unterweisung vor. Grund: Damit die versicherten Arbeitnehmer Sicherheits- und Gesundheits­gefährdungen erkennen und handeln können, müssen sie auf ihre Arbeits- und Tätigkeitssituation zugeschnittene Informationen und Anweisungen erhalten (Paragraf 35 Abs. 1 Nr. 3 BGV D29).