Fahrverbot in Stuttgart Euro-4-Diesel und schlechter müssen raus

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Das Fahrverbot für Euro-4-Diesel und schlechter soll ab Anfang 2019 in Stuttgart kommen. Dies betrifft Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt mindestens acht Jahre alt oder älter sind. Im Gespräch sind Fahrverbote für das gesamte Stadtgebiet Stuttgart.

Dies würde dem ersten flächendeckenden Fahrverbot in der Republik gleichkommen. Den Angaben nach besteht in dieser Frage jedoch noch Diskussionsbedarf in der grün-schwarzen Koalition. Für Euro 5-Diesel möchte die Landesregierung Fahrverbote bislang vermeiden. Benziner sollen von dem Fahrverbot ausgenommen werden.

Für Handwerker, Lieferverkehr und Anwohnergruppen sind Ausnahmen und Übergangsregelungen vorgesehen. Bekanntlich gilt in Stuttgart bereits seit dem 1. März 2010 die so genannte Lkw-Durchfahrverbotszone. Das heißt: Es dürfen nur Lkw ein- und ausfahren, wenn sie Lieferungen zu laden oder entladen haben und – so weit sie im Stadtgebiet Stuttgart fahren – eine grüne Umwelt-Plakette haben. Auf Anfrage von trans aktuell erklärte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg, das Lkw-Durchfahrtsverbot bleibe unverändert bestehen.

Busspur auf der B 14
Abseits des Fahrverbots möchte das Staatsministerium die Verkehrsinfrastruktur in Stuttgart zugunsten einer besseren  Luft und einer Entlastung des Talkessels weiterentwickeln. Dazu gehört beispielsweise die Erprobung einer Busspur auf der B14 stadtauswärts in Höhe des Neckartors. Ebenso sollen kurzfristige Maßnahmen zur Erprobung der technischen Luftreinigung getestet werden, zum Beispiel Absaug- und Luftreinigungsanlagen oder Farbkatalysatoren zur NOX-Reduktion. Weitere Pläne sind: Intelligente Parkraumbewirtschaftungssysteme und Verkehrssteuerung sowie Tarifabsenkungen beim ÖPNV. Zudem unterstützt die Landesregierung Software- und Hardwarenachrüstungen nachdrücklich oder fordert sie von den Autoherstellern ein.

Euro-5-Diesel
Sofern im Jahr 2019 die Grenzwerte trotz Fahrverbote nicht eingehalten werden, soll geprüft werden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, erklärt das Staatsministerium. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sieht jedenfalls vor, dass Euro-5-Diesel ab 1. September 2019 ebenfalls mit einem Fahrverbot belegt werden können.

Jedoch weist das Staatsministerium darauf hin, dass die Luft in Stuttgart seit Jahren beständig besser werde. Die NOX-Belastung geht demnach kontinuierlich zurück – von 88 mg im Jahr 2014 auf aktuell 70 mg.