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Fahrzeug-Garantie Große Unterschiede bei Garantien auf Neuwagen

Kia Sorento Foto: Kia

In Sachen Neuwagengarantie ist der Markt zwiegespalten: Die deutschen Hersteller knausern, die Importeure zeigen sich großzügig.

Unternehmen fahren ihre Firmenwagen in der Regel drei Jahre lang. Da stellt sich die Frage nach der Länge der Garantiezeit nur bedingt. Doch es gibt auch Ausnahmen: Firmen etw, die ihre Autos kaufen anstatt sie zu leasen, und Autos länger halten.

Rekord: Kia gibt 7 Jahre

Aktueller Rekordhalter in Sachen Neuwagengarantie ist in Deutschland der koreanische Hyundai-Kia-Konzern. Die Marke Hyundai steht aktuell fünf Jahre für eventuelle Fehler an ihren Pkw grade. Ohne Kilometerbegrenzung. Schwester Kia bietet gar sieben Jahre an, steigt aber aus, wenn vorher bereits 150.000 Kilometer auf dem Tacho stehen. Für den Durchschnittsfahrer dürfte der Wert erst nach über zehn Jahren erreicht sein, immerhin jeder Zehnte deutsche Autofahrer legt jedoch 30.000 und mehr Kilometer per anno zurück.

Solche Kunden sollten eventuelle Kilometerbegrenzungen bei der Bewertung von Garantien berücksichtigen. Denn gerade bei langer zeitlicher Dauer ist in der Regel eine Distanz-Grenze eingezogen. So auch bei Subaru, wo die Garantie fünf Jahre währt, aber alternativ nach 160.000 Kilometern endet. Ssangyong bietet für den Korando fünf Jahre beziehungsweise 100.000 Kilometer an. Mitsubishi hat ein identisches Angebot im Programm, allerdings für alle Modelle. Alfa Romeo gewährt vier Jahre Garantie ohne Begrenzung,

Drei Jahre und 100.000 Kilometer bieten unter anderem Honda, Land Rover, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Suzuki und Toyota/Lexus. Drei Jahre ohne Kilometer-Beschränkung gibt es bei Jaguar und Lada.

Deutsche Marken geben zwei Jahre

Die Deutschen Hersteller hingegen geizen. Sie bieten durch die Bank nur zwei Jahre Garantie. Damit stehen sie auf der gleichen Stufe wie Citroen, Fiat, Peugeot und Renault. Gerade bei den deutschen Premiummarken Audi, BMW, Mercedes und Porsche mutet das etwas schwach an. Sie gleichen das, wie andere auch, durch die Option aus, zusätzliche Garantiejahre gegen eine Sonderzahlung zu versichern.

Dass sich die deutschen Hersteller diese Politik leisten können, liegt vor allem am Kunden. Bei den Kriterien für die Wahl eines Neuwagens findet sich die Garantiedauer im grauen Mittelfeld – zwischen Ersatzteilversorgung und örtlicher Nähe zum Händler. Zuverlässigkeit, Anschaffungspreis und Aussehen sowie Kraftstoffverbrauch wird von den Verbrauchern als deutlich wichtiger angesehen, wie aus einer Umfrage der Marktbeobachter von DAT hervor geht.

Unterschied zur Sachmängelhaftung

Die zweijährige Garantie der deutschen Hersteller deckt sich mit der Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung. Käufer sind in den ersten 24 Monaten also doppelt abgesichert. Zwischen beiden Leistungen gibt es aber wichtige Unterschiede: Ansprechpartner für die Sachmängelhaftung ist allein der Fahrzeughändler. Er haftet für Fehler, die bereits bei der Übergabe vorgelegen haben. Allerdings muss der Käufer nach Ablauf der ersten sechs Monate beweisen können, dass sie eben dies taten. Vielfach ist das schwierig, so dass ein sicherer Schutz nur im ersten halben Jahr besteht. Probleme bekommt ein Kunde auch, wenn der Händler innerhalb der Gewährleistungsfrist Pleite geht.

Die immer vom Hersteller eingeräumte Garantie ist mehr wert. Bei ihr spielt es keine Rolle, wann der Mangel auftritt. Er muss behoben werden und zwar europaweit. Er gilt somit auch für im Ausland gekaufte Fahrzeuge und verliert auch nach einem Besitzerwechsel nicht seine Gültigkeit. Das ist vor allem beim Weiterverkauf interessant; da der in der Regel frühestens nach zwei Jahren erfolgt, sind die Deutschen hier aber außen vor. Wichtig für den Garantieerhalt ist aber in jedem Fall, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gewartet wird. Dafür ist nicht zwingend der Besuch bei einer Vertragswerkstatt nötig, auch die ordnungsgemäße Wartung bei einem freien Betrieb muss der Hersteller akzeptieren. Immer ausgeschlossen – sowohl von Garantie als auch Gewährleistung – sind Verschleißteile wie Bremsen oder Kupplung. Auch Fehlbedienungen oder Tuning-Maßnahmen können zum Verlust der Rechte führen.