Firmenwagen fürs Unternehmen Leasen oder kaufen?

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Ob Unternehmen ihre Autos leasen oder kaufen, hängt von vielen rechtlichen, wirtschaftlichen und firmenpolitischen Faktoren ab. firmenauto erkklärt, worauf es im Detail ankommt.

Bei der Finanzierung der Fahrzeugflotte gehen die Meinungen auseinander. Die einen Unternehmen kaufen ihre Dienstwagen aus Überzeugung, die anderen entscheiden sich für Leasing. Grundsätzlich gilt: Je größer der Fuhrpark, desto häufiger leasen die Unternehmen ihre Firmenwagen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die aktuelle Befragung des Corporate Vehicle Observatory CVO.

Große Firmen tendieren zum Leasing

Während sich bei kleineren und mittleren Unternehmen beide Finanzierungsformen noch die Waage halten, liegt der Leasinganteil bei größeren Unternehmen bei gut 70 Prozent. Tendenz steigend. Das hängt unter anderem mit den steigenden Anforderungen der Banken bei der Kreditvergabe zusammen. Wenn ein Unternehmen Autos kauft, sind die Banken skeptischer und zögerlicher.

Doch nicht immer geben ausführliche Berechnungen den Ausschlag. Ein Gutteil der Flottenbetreiber will die Kontrolle nicht aus der Hand geben oder nutzt die Fahrzeuge länger, als die Standard-Leasingverträge laufen. In einer früheren Befragung des CVO konnten fünf Prozent der Fuhrparkleiter gar keine Gründe nennen. Häufig spielen persönliche Präferenzen eine Rolle. Und natürlich auch, welchen Einfluss die Firmenleitung aufs Flottenmanagement hat - oder umgekehrt. In diesen Fällen wird die Frage, ob eine Firmenflotte gekauft oder geleast wird, zur politisch strategischen Entscheidung.

Unternehmen muss strategisch entscheiden

Die Finanzierungskosten hängen im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: zu welcher Rendite das bereits vorhandene Kapital alternativ investiert werden könnte und zu welchen Konditionen ein Bankdarlehen aufgenommen werden kann.

Porsche, Flotte, Parkplatz, Fuhrpark, Panamera, 2017 Foto: Hanno Boblenz
Teure Fahrzeuge von Premiummarken werden häufiger geleast.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Leasing Kauf
Auto bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft Eigentum am Fahrzeug samt Anspruch auf Garantie
Schonung des Eigenkapitals/höhere Liquidität Auto kann frei eingesetzt oder verkauft werden
Leasingraten sind als Betriebsausgaben absetzbar Bindung von Kapital
Unternehmen können von Rabatten der Anbieter profitieren Abschreibungen mindern den Gewinn
Fuhrpark ist immer auf dem neuesten Stand Keine Planungssicherheit der laufenden Betriebskosten
Einschränkungen bei der Nutzung Kein umständliches/unsicheres Rückgabeprozedere
Planungssicherheit/ sichere Kalkulationsbasis Restwertrisiko
Kein Restwertrisiko bei Kilometerverträgen Verkauf der Fahrzeuge in Eigenregie (Gewährleistungspflicht)
Eventuell Nachzahlungen und Probleme bei der Rückgabe Aufwendige Kapitalbeschaffung
Versicherungsumfang kann selbst bestimmt werden

Der Kredit bei der Hausbank lohnt sich nur, wenn die Finanzierungsangebote des Händlers oder der Herstellerbank teurer sind als der Unternehmenskredit. Ist die Entscheidung für einen Kredit gefallen, lassen sich Monatsraten, Sonderzahlungen und Laufzeit individuell vereinbaren.

Weniger individuell sind die Leasingverträge zugeschnitten. Hier gibt es zwar auch Sonderzahlungen, doch die Grenzen sind enger gesteckt. Grundsätzlich setzt sich eine Leasingrate aus drei Komponenten zusammen:

  • Anschaffungspreis
  • kalkulatorischer Restwert
  • Verzinsung.

Allerdings sind die Zinsen in der Regel höher als bei einem Darlehen. Zudem berechnen die Anbieter häufig Gewinnaufschläge. Dieser Nachteil könnte durch die guten Großkundenkonditionen wieder wettgemacht werden.

Leasingraten sind bilanzneutral

Leasingraten können bilanzneutral als Betriebsausgaben in voller Höhe geltend gemacht werden.  Damit steigen Eigenkapitalquote und Liquidität. Beim Kauf dagegen zählen die Dienstwagen zum bilanzierungspflichtigen Betriebsvermögen, ihre Anschaffungskosten dürfen nicht sofort geltend gemacht werden. Allerdings mindert die Abschreibung auch den Unternehmensgewinn. Sie wird linear über sechs Jahre angesetzt. Werden die Flottenfahrzeuge nach Ende ihrer Laufzeit verkauft, sind die Erlöse als außerordentliche Gewinne zu versteuern.

Ford, Fiesta, 2017, Flotte, Fuhrpark, Parkplatz, Foto: Ford
Ob Firmenwagen gekauft oder geleast werden, ist eine strategische Entscheidung. Genauso wie die, ob man sich nur an eine Marke bindet.

Für den Kauffuhrpark spricht, dass die eigenen 
Autos jederzeit verkauft werden können und man flexibel bleibt, wenn die Belegschaft schrumpft. Ein Leasingvertrag läuft über mehrere Jahre, eine vorzeitige Vertragsauflösung ist teuer. Darüber hinaus drohen kräftige Nachzahlungen, wenn die vereinbarte Kilometerlaufleistung überschritten wird. Wer dagegen weniger fährt als vereinbart, produziert unnötige Kosten. Auch bei speziellen Ausstattungsanforderungen bietet sich der Kauf an. Für Transporter mit Sonderumbauten beispielsweise wird man nur schwer ein Leasingangebot bekommen oder nur zu teuren Konditionen.

Eigentümer entscheidet über die Versicherungsart

Wie die Fahrzeuge versichert sind, entscheidet beim Kauf der Eigentümer. Dagegen sehen die meisten Leasingverträge Vollkaskoversicherungen vor. Häufig wird auch die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt. Dabei könnte es sich durchaus rechnen, auf einen Voll- oder Teilkaskoschutz zu verzichten und stattdessen Rückstellungen für den Schadenfall zu bilden.

Darüber hinaus hat der Leasingnehmer bei einem Totalschaden schlechte Karten. Er besitzt zwar ein außerordentliches Kündigungsrecht und muss die Leasingraten nicht bis zum regulären Vertragsende bezahlen, doch um die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Gewinne und Zinsen kommt er nicht herum.

Die Vermarktung ausgedienter Flottenfahrzeuge gehört zu den größten Herausforderungen bei einem gekauften Fuhrpark. Beim Leasing trägt die Leasinggesellschaft dieses Risiko. Zumindest bei Kilometerverträgen. Beim Restwertvertrag dagegen basiert die Höhe der Raten auf der Annahme, dass die Leasinggesellschaft das Auto zu einem vorher festgelegten Preis weiterverkaufen kann. Klappt 
das nicht, weil der Markt gekippt ist, muss der Kunde nachzahlen. Ein Risiko, das Flottenbetreiber scheuen. Sie setzen verstärkt auf Kilometerverträge.

Übliche Gebrauchsspuren sind mit der Leasingrate abgegolten

In beiden Fällen gilt: Übliche Gebrauchsspuren sind mit der Leasingrate abgegolten. Liegen allerdings weitere Schäden vor, muss der Leasingnehmer tief in Tasche greifen. Bei Schäden fallen laut dem Verband unabhängiger Fuhrparkmanagementunternehmen im Schnitt 700 Euro an Nachzahlung an.

Gutachter Foto: Joachim Mottl
Wird ein Leasingfahrzeug zurückgegeben, gibt's manchmal Streit wegen Kratzern oder Dellen. Im Zweifel hilft ein Gutachter.

Beim Kauf liegt das Verwertungsrisiko beim Besitzer. Auch hier hängt es vom Gebrauchtwagenmarkt ab, ob die Restwertkalkulation aufgeht. Zudem steht die Firma beim Verkauf an Privatpersonen und Mitarbeiter in der Gewährleistungspflicht.

Für die Entscheidung Kauf oder Leasing ist also immer die individuelle Situation des Unternehmens entscheidend. Die entsprechenden Vor- und Nachteile greifen nicht immer und nicht bei jedem Unternehmen gleichermaßen. Es gilt, die Zukunft realistisch einzuschätzen. Trotzdem stellt ein Finanzierungsvergleich immer nur eine betriebswirtschaftliche Prognose dar.