Firmenauto Anwälte plädieren für nur 20 Euro Bußgeld

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Seit 1. Oktober haben mehrere Städte darunter Frankfurt am Main, München und Dortmund die Umweltzone eingeführt. Fährt ein Verkehrsteilnehmer in Zukunft ohne eine grüne, gelbe oder rote Plakette in die Zone ein, drohen ihm 40 Euro Bußgeld und ein Strafpunkt im Flensburger Zentralregister. Gegen dies Strafmaß richtet sich jetzt nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die FDP-Fraktion im Bundestag und fordert die Geldbuße auf 20 Euro herabzusetzen und den Strafpunkt im Verkehrszentralregister wegfallen zu lassen. Der DAV schließt sich diesem Vorstoß an: „Der Unrechtsgehalt dieses Vorstoßes ist allenfalls mit anderen Einfahrtverboten gleichzusetzen, die auch nur mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro unterhalb der Punktegrenze geahndet werden“, sagt Michael Bücken, Rechtsanwalt und Vorsitzender des DAV-Verkehrsrechtsausschusses. Das Fahren ohne Plakette stelle weder eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar, noch verursache es Unfälle, begründet der DAV seine Position. Zudem werde kein Verkehrsgeschehen negativ beeinflusst. Fahrer, die keine Plakette haben, seien keine „Verkehrssünder“, allenfalls „säumige Zahler“, resümiert der DAV.