Firmenauto Bei Nichtzahlung droht Stilllegung

Bei Nichtzahlung droht Stilllegung Foto: Bild: Hersteller

Die Zulassungsstelle muss ein Fahrzeug ohne weitere Nachprüfung stilllegen, wenn ein Autofahrer nach Angaben des Finanzamtes die Kfz-Steuer nicht bezahlt hat. Im vorliegenden Fall hatte ein Autohalter über 400 Euro an Kfz-Steuern auch nach mehrfacher Aufforderung des Finanzamtes nicht gezahlt. Daraufhin beantragte die Finanzbehörde bei der Zulassungsstelle die Abmeldung. Diese forderte den Halter daraufhin zur Entstempelung der Kennzeichenschilder sowie zur Abgabe der Papiere auf. Daraufhin klagte der Halter gegen die Zulassungsstelle, weil er die Steuerforderung für nicht korrekt hielt. Doch das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab, wie der Deutsche Anwaltsverein jetzt berichtet. Eine Zulassungsbehörde müsse auf Antrag der zuständigen Finanzbehörde ein Fahrzeug abmelden, wenn die Kfz-Steuer nicht bezahlt werde. Es komme nicht darauf an, ob die Forderung zutreffend sei. Dies zu prüfen sei nicht Aufgabe der Zulassungsstelle. (AZ: 10 K 686/09)