Firmenauto Bei zu hohem Tempo droht Fahrverbot

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Wer auf der Autobahn die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um fast die Hälfte überschreitet, darf nicht mit einer reinen Geldstraße rechnen, sondern muss ein Fahrverbot in Kauf nehmen. Im vorliegenden Fall war eine bekannte Schauspielerin auf der A2 mit 146 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte zunächst nur eine Geldstraße von 400 Euro verhängt, weil die Beklagte wegen ihres Berufs erhebliche Wegstrecken zurücklegen müsse und ein Wegfall der Fahrerlaubnis daher wie ein Berufsverbot wirke. Dies lies das Oberlandesgericht Hamm nicht durchgehen. Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit sei erheblich und das Verhalten damit grob Verkehrsordnungswidrig. Allein schon wegen des Lerneffekts reiche eine Geldstrafe  daher nicht aus. Und angesichts ihres überdurchschnittlichen Einkommens könne sie sich die Schauspielerin durchaus für einen Monat einen Chauffeur leisten