Firmenauto Die Uhr tickt! Seit heute ist die ständige Weiterbildung für Berufskraftfahrer Pflicht.

Foto: Foto: photo 5000/Fotolia.com

Seit dem 1. Oktober 2006 ist das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft. Für alle gewerblich tätigen Fahrer sind damit grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und vor allem in der neuen Weiterbildungsverpflichtung verbunden. Pflichtprogramm für alte Hasen Bus-und LKW-Fahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D und DE sind, müssen sich ab jetzt regelmäßig in einem Zeitraum von fünf Jahren in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit weiterbilden. Das gilt auch für die beruflich Erfahrenen. Mit dem DEKRA Modulkonzept fahren die Kunden der DEKRA Akademie in die richtige Richtung. Internationale Speditionen, regionale Unternehmen und Privatpersonen erhalten step by step die erforderliche Weiterbildung im Bereich Güter- und Personenverkehr. „Zur rechten Zeit am rechten Ort“ lautet die Devise für die qualifizierten DEKRA-Trainer. Direkte Unterstützung erhalten die Kunden mit großem Fahrerpool, indem das Weiterbildungsmanagement in DEKRA Hände übergeht. Das heißt, alle relevanten Daten und Fristen für die Fahrer werden termingerecht überwacht und die Fortbildungsmodule werden geplant. Die Fortbildung selbst umfasst 35 Zeitstunden. Aufgeteilt in fünf Module à sieben Stunden können diese en Block oder verteilt auf fünf Jahre besucht werden. Für den Personenverkehr gibt es die Module: Eco-Training, Markt und Image, Sicherheitstechnik (Fahrsicherheit), Risiken und Notfälle im Straßenverkehr sowie Fahrgastsicherheit und Gesundheit. Die Themen für LKW-Fahrer unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Ausrichtung auf den sicheren Gütertransport und die Vorschriften im Güterverkehr. Pflichtprogramm für Einsteiger Berufseinsteiger im Bereich Güterverkehr, die ab dem 10.09.2009 ihre Fahrerlaubnis erwerben, müssen zusätzlich eine Prüfung vor der IHK über die Grundqualifikation ablegen. Dann heißt es nicht mehr nur Führerschein erwerben und Brummi fahren. Vielmehr geht es um Prävention, Sicherheit im Straßenverkehr und Imagebildung für die Berufssparte der Kraftfahrer. Weiterbildung bald beginnen Wer die Fristen versäumt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Fahrer, die ohne gültige Qualifikation unterwegs sind, müssen mit bis zu 5.000€ rechnen. Für Unternehmen wird es weitaus teurer. Werden Fahrer ohne nachweisliche Qualifikation eingesetzt, können Bußgelder bis zu 20.000€ fällig werden. Deshalb empfehlen wir: die Weiterbildung nicht auf die lange Bank schieben und bald beginnen. So lässt sich der finanzielle und zeitliche Aufwand für Fahrer und Unternehmen gut planen.