Firmenauto EU-Kommission will GVO nicht verlängern

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Die EU-Kommission hat angekündigt, wesentliche Teile – wie Wartung und Reparatur – der zum 31. Mai 2010 auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge (GVO) nicht zu verlängern. Lediglich die Regelungen zum Neuwagenverkauf sollen weitere drei Jahre gelten. Der Beschluss der EU-Kommission hat bereits erste Kritiker auf den Plan gerufen, beispielsweise vom ADAC. Nach Ansicht des Autoclubs braucht dieser Markt, auf dem die Autofahrer jährlich Milliarden Euro umsetzen und der höchste Sicherheitsanforderungen stellt, spezifische Regelungen. Die angekündigten Änderungen könnten laut ADAC dazu führen, dass Reparaturen teurer werden, weil die Autohersteller versuchen, ihre Kunden noch stärker an die Vertragswerkstätten zu binden, zum Beispiel durch Garantieauflagen oder bei der Ersatzteilversorgung. Das ginge eindeutig zu Lasten freier Werkstätten. Die Folge: Höhere Preise durch weniger Wettbewerb. Doch auch die Vertragshändler selbst stellen sich ohne GVO schlechter. Autohäuser, die nicht mehr ins Konzept der Hersteller passen, können leichter als bisher ihren Status als Markenhändler verlieren. Der so genannte Mehrmarkenvertrieb, bei dem Händler verschiedene Automarken unter einem Dach anbieten ist laut ADAC ohne GVO gefährdet. Was die GVO genau ist, lesen Sie .