Firmenauto Förderprogramm De-minimis: Änderungen für 2010 beschlossen

DEKRA Akademie Foto: Bild: DEKRA Akademie

Wie das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jetzt mitteilte, wurden bei der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ für die Förderperiode 2010 folgende Änderungen beschlossen: • Verlängerung der Antragsfrist: Förderanträge für das Förderprogramm „De-minimis“ (Förderperiode 2010) können im Jahr 2010 noch bis zum 30.06.2010 gestellt werden. • Änderung des Umfangs der Zuwendung: Die Zuwendung beträgt höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. • Erhöhung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages: Der maximale Förderhöchstbetrag ermittelt sich aus dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 2.000 €, multipliziert mit der Anzahl der zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen stehen hier zum Abruf bereit. Hinsichtlich der relevanten Änderungen im Bereich des Förderprogramms „De-minimis“ für 2010 hat das Bundesamt umfassende Informationen auf dieser Seite eingestellt. Wer öffentliche Förderprogramme clever nutzten will, kann auf ein umfangreiches Dienstleistungspaket der DEKRA Akademie zurückgreifen. DEKRA Akademie unterstützt Unternehmen bei: • Fördermittelberatung • Antragstellung und Antragsabstimmung mit dem Zuwendungsgeber • Fördermittelcontrolling • Endabrechnung der Fördermittel nach Beendigung des Projekts Nähere Informationen finden Sie auch in diesem Dokument: Fördermittel für Qualifizierung