Firmenauto Geld zurück bei Sachmangel

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Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts Schlewig (AZ: 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196) macht der ADAC aufmerksam. Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin eine Wagen im Wert von rund 75.000 Euro. Nach einigen Wochen bemerkte sie, dass bei Nässe die Bremsen quietschten. Nach 15 bis 20 Minuten ließ das Geräusch nach. Um das Problem zu beheben, gab sie den Wagen in acht Monaten fünf Mal in eine Werkstatt. Das Quitschen aber blieb. Daher verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das Gericht gab ihr Recht. Grund: Quietschende Bremsen stellen zwar nur einen Komfortmangel dar und beeinträchtigen weder Sicherheit noch Funktion. Allerdings könne das Quitschen einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt.