Firmenauto Harte Zeiten für MPU-Flüchtlinge

Scheinwohnsitz läuft nicht mehr: Diesen Monat traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zur Anerkennungspflicht ausländischer Führerscheine. Deutschland muss demnach grundsätzlich Führerscheine anderer EU-Staaten auch dann anerkennen, wenn diese nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Allerdings können deutsche Behörden einen ausländischen Führerschein als ungültig erklären, wenn er während der Sperrfrist in Deutschland erworben wurde. Darüber hinaus kann die Fahrberechtigung aufgrund des ausländischen Führerscheins aberkannt werden, wenn der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde und sich aus Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Führerscheininhaber seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich nicht dort hatte; ein Scheinwohnsitz genügt nicht mehr. Deutsche Behörden müssen sich dabei aber auf die Hinweise von Ämtern aus den Nachbarländern verlassen. In diesem Zusammenhang fordert der ADAC eine intensivere Kooperation. In früheren Urteilen hatte der EuGH ausgeführt, dass grundsätzlich alle Führerscheine der EU in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen. Die Prüfung, ob der Betroffene wirklich seinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Ausstellerstaat hatte und ob er zum Fahren von Kraftfahrzeugen geeignet ist, war danach alleinige Aufgabe des Ausstellerstaates. Beim Kraftfahrtbundesamt sind rund 10 000 solcher Fälle bekannt; die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen.

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