Firmenauto Kennzeichen richtig anbringen

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Wer aus Angst vor Schilderdieben die Kfz-Kennzeichen seines Autos beim Parken abschraubt und in den Wagen hinter die Windschutz- beziehungsweise Heckscheibe legt riskiert die Betriebsuntersagung für sein Fahrzeug. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline im Zusammenhang mit einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hin (AZ: 12 LA 16/08). Das Diebstahlrisiko sei nach Auffassung der niedersächsischen Richter kein akzeptabler Grund, die Kennzeichen im Fahrzeug aufzubewahren. Im Interesse einer schnell, klar und eindeutig erkennbaren Kennzeichnung des Fahrzeugs könne es nicht jedem Halter überlassen bleiben, an welcher Stelle an oder in seinem Fahrzeug ihm das Anbringen der Schilder zweckmäßig erscheint. Dies gelte auch dann, wenn das Fahrzeug vorübergehend auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird. Die Kennzeichnungspflicht gelte zwar nur beim betrieb eines Fahrzeugs, doch dieser endet nicht mit dem Motorstillstand. Ein Fahrzeug sei so lange in Betrieb, wie es im öffentlichen Verkehr belassen wird. Das schließe das Abstellen am Straßenrand oder auf dem Parkstreifen mit ein, so die Richter.