Firmenauto Mietwagen: Bei Unfalltarif aufpassen

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Besteht aufgrund eines Unfalls ein Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, darf der Mietwagen nicht automatisch zum im Regelfall teureren Unfallersatztarif angemietet werden. Das hat das Amtsgericht München (AZ: 343 C 35535/06) entschieden. Zunächst müsse versucht werden, einen Wagen zum Normaltarif zu bekommen, ansonsten bestehe die Gefahr auf den zusätzlichen Kosten sitzen zu bleiben. Der von den Autovermietern erhobene Unfalltarif sei im Einzelfall manchmal zehn Prozent teurer als der Normaltarif, ohne dass es hierfür eine sachliche Rechtfertigung gibt.