Firmenauto Restwertrisiko liegt beim Hersteller

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Dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) liegen Rechtsgutachten vor, die die Abwälzung des Restwertrisikos bei Leasing-Rückläufern auf den Handel im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für grundsätzlich unwirksam erklären. Eine solche Risikoverlagerung durch die herstellereigenen Leasinggesellschaften, so laut ZDK die Quintessenz dieser Gutachten verschiedener Anwaltskanzleien, stelle eine dem deutschen AGB-Recht zuwiderlaufende unangemessene Benachteiligung der Händler dar. Laut ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Kolbitz ist es absolut indiskutabel, dass in fast allen Ländern die Finanztöchter der Hersteller das Restwertrisiko der ihnen gehörenden Leasingfahrzeuge trügen, während in Deutschland der Handel die Verluste ausbaden solle, die nicht zuletzt dadurch entstanden seien, dass die Hersteller den Markt mit Fahrzeugen überdrückt hätten. Lediglich Daimler habe bisher durch die volle Übernahme des Verlustrisikos aus noch schwebenden Verträgen gezeigt, wie eine faire Lösung aussieht, so Koblitz.