Firmenauto Scheinwohnsitz gilt nicht

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Kommt es hart auf hart, müssen deutsche Fahrer, die mit einem EU-Führerschein unterwegs sind, eine bestimmte Mindestwohndauer in dem jeweiligen EU-Land nachweisen können. Erst dann ist der Führerschein gültig. der machen können. Dies allerdings erst nach Ablauf der Sperrfrist. Die Regelung gilt unabhängig davon, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland erst nach Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ausgestellt werden darf. Die deutschen Behörden können aber einem Fahrer, der die deutsche Erlaubnis nicht vorweisen kann, dafür aber zum Beispiel eine aus Tschechien vorlegt, dann den Führerschein wieder wegnehmen, wenn er nicht mindestens 185 Tage in dem anderen EU-Land seinen Wohnsitz hatte. Ein Scheinwohnsitz reicht nach für einen gültigen EU-Führerschein nicht aus (Az.: C 329/06).