Winterzeit ist Schlaglochzeit zumindest, wenn die Temperaturen steigen und sich die Eisplatten langsam wieder lichten. Durch den Dauerfrost geschädigt, entstehen in der Straßenoberfläche teils tiefe Löcher. Wer solch ein Schlagloch unter die Räder bekommt, kann sein Fahrzeug ernsthaft beschädigen. Was bleibt ist die Frage nach dem Schuldigen. Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) mitteilt, haben Verkehrsteilnehmer kein grundsätzliches Recht auf gute und sichere Straßen. Laut Straßenverkehrsordnung sei es vielmehr Pflicht der Fahrer, die Geschwindigkeit an den Straßenzustand anzupassen. Fakt ist aber auch, dass Landkreise und Kommunen dadurch keinen Freibrief erhalten. Sie unterliegen dennoch der Verkehrssicherungspflicht. Was eine verkehrssichere Straße aber tatsächlich auszeichnet, ist nicht klar definiert. Trotzdem müssen die Verkehrsträger vor Schlaglöchern zumindest warnen entweder durch Schilder oder ein zeitweiliges Tempolimit. Petra Schmucker, Rechtsbeistand beim AvD rät deshalb Besitzern von geschädigten Fahrzeugen, Straßenzustand und Schäden am Fahrzeug per Foto zu dokumentieren und bestenfalls Zeugen zu benennen. Zusätzlich sollten die Geschädigten die Polizei hinzuziehen. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt, die Schadensmeldung und das Polizeiprotokoll gehen dann an den zuständigen Verkehrsträger. Leider fallen die Urteile von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aus. Zahlt die öffentliche Hand nicht, bleibt ein kleiner Trost: Die Vollkaskoversicherung zahlt normalerweise Schlagloch-Schäden, auch wenn dadurch die Prämie steigen dürfte.