Firmenauto Vorsicht bei Tiefgaragenausfahrten

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Bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage muss ein Autofahrer besonders vorsichtig sein. Er haftet bei einem Crash mit - auch wenn der Unfallgegner zu schnell unterwegs war. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 08. Dezember 2009 (AZ: 2S 244/09).    In dem verhandelten Fall musste ein Autofahrer für 60 Prozent des Schadens haften, nachdem er die Tiefgarage verlassen hatte, ohne einen dort angebrachten Verkehrsspiegel zu nutzen. Auch wenn der Unfallgegner auf dem angrenzenden Parkplatz zu schnell unterwegs war, hätte der BMW-Fahrer bei der Ausfahrt besonders vorsichtig sein und den Spiegel nutzen müssen, befanden die Richter.