Firmenauto Winter-Fahrverbote in Südtirol

Winterliche Fahrverbote Südtirol Foto: Bild: Hersteller

Für zahlreiche Innenstädte Südtirols gilt im Rahmen der Feinstaubverordnung ab sofort wieder ein zeitweiliges Fahrverbot für ältere Fahrzeuge (Euro 0 und Euro 1) und Zweitaktmotorräder. Wer dies ignoriert, muss mit einem drastischen Bußgeld rechnen. Bis zu 155 Euro können nach Mitteilung des ADAC fällig werden.Von November bis Ende März gilt das Innenstadtfahrverbot für die Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen. Die Zufahrt zum Zentrum ist von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 7 bis 10 sowie von 16 bis 19 Uhr untersagt, in verkehrsberuhigten Zonen sogar rund um die Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen.