Die seit einigen Monaten diskutierte Pflicht für Winterreifen kommt womöglich nicht mehr in diesem Jahr. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) jetzt mitteilt, scheint es Abstimmungsprobleme bei der Formulierung des neuen Paragrafen für die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu geben. Das Ministerium will den § 2 Absatz 3a der StVO ändern in: Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen). Dabei soll es keinen bestimmten gesetzlichen Zeitraum geben, da die Wetterverhältnisse in Deutschland sehr unterschiedlich sind.Bislang gibt es in Deutschland anders als etwa in Österreich keine wirkliche Winterreifenpflicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt lediglich eine an die Wetterverhältnisse angepasste Bereifung vor. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil diese Regelung jedoch als zu unklar gekippt. Die Neuregelung soll nun konkret festlegen, welche Art von Reifen bei welchen Wetterverhältnissen montiert sein muss.Allerdings enthält die geplante Verordnung bislang keine Vorschrift für eine erkennbare qualitative Kennzeichnung eines Winterreifens. Der Begriff M+S (Matsch und Schnee) auf der Reifenflanke sagt nichts über die tatsächlichen Winterqualitäten eines Reifens aus, auch wenn man mit einem solchen Reifen nach Meinung des Automobilclubs rein rechtlich auf der sicheren Seite ist. Das in den USA konzipierte und von den meisten Markenherstellern verwendete Schneeflockensymbol sei aussagekräftiger, aber letztlich auch nicht rechtlich geschützt und könne zum Beispiel auf Billigimporte kopiert werden. Zudem fehle eine Festschreibung der Mindestprofiltiefe, die nach einhelliger Meinung der Experten bei mindestens vier Millimetern liegen müsse.